Haftung für Hunde wird verschärft

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Angelika vonderlerche
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BeitragVerfasst am: 16.12.2007, 11:31    Titel: Haftung für Hunde wird verschärft    

Haftung für Hunde wird verschärft

Der Bundesrat gibt dem Begehren der eidgenössischen Räte nach.
bern Der Bundesrat will für alle Hundehalter eine verschärfte Haftung einführen - ob die Tiere gefährlich sind oder nicht. Ein Versicherungsobligatorium soll zudem sicherstellen, dass die Opfer von Hundebissen tatsächlich entschädigt werden.

Heute haften Halter für die von ihren Hunden angerichteten Schäden nur, wenn sie nicht beweisen können, dass sie bei der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres die gebotene Sorgfalt walten liessen. Nun will der Bundesrat im Obligationenrecht eine strenge Gefährdungshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit verankern. Erst sah er diese verschärfte Haftung nur für die Halter gefährlicher Hunde vor. Nach der Konsultation entschied er aber anders: Es gebe keine klaren Kriterien, um die Gefährlichkeit von Hunden zu bestimmen, betonte gestern vor den Medien der scheidende Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, Christoph Blocher.

Trotz Bedenken für Obligatorium

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Hundehalter jetzt gegenüber andern Tierhaltern benachteiligt fühlen könnten. Hunde seien aber jene Tiere, die am häufigsten im öffentlichen Raum angetroffen würden. Auch die Zahl von schätzungsweise 3000 Hundebissen im Jahr spreche für die strenge Gefährdungshaftung.
Auch in einem zweiten Punkt ging die Landesregierung über die Bücher: Entgegen einem früheren Grundsatzbeschluss wird nun im Tierschutzgesetz doch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass Opfer von Hundeattacken in jedem Fall entschädigt werden. Blocher schliesst hier nicht aus, dass sich Hundehalter mit der Versicherung im Rücken zu einem nachlässigen Verhalten verleiten lassen.
Das Versicherungsobligatorium bringe administrativen Aufwand, räumte andererseits Direktor Michael Leupold vom Bundesamt für Justiz ein. In der Privathaftpflichtversicherung seien die Hunde in aller Regel heute schon eingeschlossen. Beim Obligatorium hielten sich die Kosten in einem vernünftigen Rahmen; eine «Pitbull-Versicherung» wäre sehr teuer geworden.
«Das reicht», sagte Blocher zu den Vorschlägen des Bundesrates. Man beschränke sich zudem auf den Bereich in der Kompetenz des Bundes. Für polizeiliche Massnahmen seien die Kantone zuständig. (sda/wic)
Sein Halter soll in jedem Fall Verantwortung übernehmen. Bild Key
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