"Erschrecken" begründet Haftung

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Ellie1968
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Hunde der User:
Mr. Spencer

BeitragVerfasst am: 5.4.2012, 20:28    Titel:    

tja, claudia.
du schreibst:


Das ist eben die nach dem deutschen Recht bestehende Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die durch das Tier entstehen, auch wenn kein Verschulden vorliegt.


aber klagen muss man eben erst mal.
das ist doch genau der punkt!
ich laufe an einem eingezaeunten grundstueck vorbei und da genau in dem moment rennt ein hund auf mich zu... UND BELLT!!! er kommt seiner aufgabe nach und bewacht sein grundstueck innerhalb der dortigen grenze.
ich erschrecke und falle um.
ich klage und kriege recht.
aber bitte auf was/wegen was klage ich?
schadenersatz?
wegen ERSCHRECKUNG?
also ich kann da echt nur mit dem kopf schuetteln...(wobei ich natuerlich hoffe, dass die dame nicht wirklich ernsthaft verletzt wurde durch den pflichtbewusst bellenden hund)

kch rege mich gerade richtig auf.
spencer wurde gebissen. das wisst ihr ja. oktober 2011. wir hatten auf dem polizeilichen dienstweg keinen erfolg. man verweigerte einfach die aussage...
ein bußgeld wurde zwar durch die stadtverwaltung verhaengt.
aner damit war der fall fuer die behoerden erledigt.
erledigt!
wenn also "wirklich" ein angriff passiert werden die akten geschlossen.
wenn ein hund auf seinem grundtueck herum rennt und bellt, dann ist der klageweg auch noch erfolgreich.
das wird bestimmt nachahmer finden... davon bin ich ueberzeugt. leider.

anja hat recht mit der frage "WO LEBEN WIR HIER EIGENTLICH?"

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