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Franki
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Beiträge: 3984



BeitragVerfasst am: 28.7.2006, 07:47    Titel:    

Kai hat folgendes geschrieben:


Ein Welpe wird augenscheinlich gesund verkauft. Der Käufer freut sich und alles verläuft gut, bis auf die Tatsache, dass dem Hund dauernd die Augen tränen. Nach vier Monaten sind hohe Tierarztkosten aufgelaufen, der Käufer entscheidet sich für die Gewährleistung, die der Verkäufer ablehnt, infolge dessen der Käufer den Klageweg beschreitet. In dessen Verlauf stellte sich durch gutachterliche Einwirkung heraus, dass bei dieser Population genetisch bedingte Augenfehler indiziert sind.

Auf die Frage des Gerichtes, wie der Züchter denn da entgegenwirkte, kam die lapidare Antwort: "...Gar nicht, woher soll ich denn sowas wissen..." Und diese Antwort wurde aus dem Grunde teuer, weil der Züchter fahrlässig gehandelt hatte.

Eine Garantie muss er nicht übernehmen, aber der feine Unterschied ist die gesetzliche Gewährleistung! Und da hat er momentan keine Chance rauszukommen.


Viele Grüße

Kai


Warum sollte er denn da auch rauskommen? Ich nehme jetzt mal das Beispiel Cocker, weil ich mich da auskenne. Die haben häufig ein Ektropium bzw. ein Entropium und man kann durch gezielte Einflussnahme bei der Verpaarung dem entgegenwirken. Dennoch gibt es immer noch unendlich viele Cocker mit ebendiesen Problemen, weil die Züchter auf Farbschläge, Ausstellungserfolge und Gebäude achten und nicht auf diese Gesundheitsmerkmale. Man kann schon bei den Welpen vorhersagen, welche voraussichtlich ein Problem mit den Augenlidern entwickeln werden und welche nicht. Dann gibt es Gentests auf PRA, die freiwillig sind. Die einen machens - die anderen nicht. Ich finde es nur recht und billig, dass solche Züchter zur Verantwortung herangezogen werden können. Allerdings ist diese unleidige Gesetz nicht dazu geeignet aus den angeführten Gründen.
Ich finde, dass in dem skizzierten Fall der Züchter völlig zu Recht zahlen muss.

Grüße
Frank
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