Hunde sind keine Handelsware



 
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babababy
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Baba
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BeitragVerfasst am: 18.5.2006, 17:54    Titel: Hunde sind keine Handelsware    

Hunde sind wirklich keine Handelsware

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat kürzlich eine Dokumentation über das lukrative Geschäft skrupelloser Hundehändler aus den Oststaaten veröffentlicht. Die Welpen werden oft viel zu früh vom Muttertier getrennt und sind krank und verhaltensgestört, wenn sie in der Schweiz verkauft werden. Fingierte Stammbäume oder Herkunftspapiere täuschen die Käufer über die Echtheit der Rassehunde. Nationalrätin Barbara Marty Kälin will deshalb in einer Motion den Bundesrat auffordern, den Import von Hunden einer Bewilligungspflicht zu unterstellen und den Zwischenhandel (An- und Verkauf von Hunden) zu verbieten.

tw. Die österreichisch-schweizerische Grenze hat sich zu einem eigentlichen Umschlagplatz für Hunde aus dem Osten entwickelt. Über das Internet bieten dubiose Hundehändler Welpen aller Rassen zu reduzierten Preisen an. Die Vermehrungsbetriebe befinden sich in Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien und zum grossen Teil auch in Ungarn. Es sei erstaunlich, dass erwachsene Leute jegliche Vorsicht fallen lassen, wenn es darum ginge, den Welpen einer bestimmten Fellfarbe und vor allem zu einem Schnäppchenpreis zu ergattern, berichtete Tierfilmer Mark Rissi, Autor der Recherche. Vierwöchige Welpen seien keine Seltenheit. Die Ernüchterung der Käufer folge innert Tagen. Die Welpen würden krank, einige stürben bereits innert Wochenfrist.

Tragische Gesetzeslücken

Der traurige Vorfall vom Dezember 2005 in Oberglatt ZH (bei dem ein Kind von Pitbulls zuTode gebissen wurde) sei eine direkte Folge dieses skrupellosen Geschäfts, erklärte STS-Präsident Heinz Lienhard: «Wenn nämlich der Import von Hunden und der Handel mit solchen Tieren streng geregelt oder sogar verboten wäre, wäre das Kind heute vielleicht noch am Leben und das Risiko, dass so ein Zwischenfall wieder passiert, wäre kleiner.» Um das schnelle Geld zu machen, verkauften Hundehändler nicht sozialisierte und oft sehr kranke Tiere. Viele müssten euthanasiert werden oder würden in die Tierheime abgeschoben, berichtete Heinz Lienhard anhand von einigen konkreten Fällen.

Zucht und Handel regeln

Im revidierten Tierschutzgesetz müsse klar geregelt werden, wer gewerbsmässig Hunde züchten und / oder handeln dürfe, erklärte Dr. Thomas Giger, Kantonstierarzt St. Gallen. «Diese Leute müssen über eine ebenfalls geregelte und für die jeweilige Tätigkeit ausreichende Ausbildung verfügen, damit ihnen eine Bewilligung erteilt werden kann.» Werden Vorfälle gemeldet, so müsse es möglich sein, diesen Leuten die Bewilligung zu entziehen, ohne dass damit ein grosser Aufwand für die Vollzugsbehörde verbunden sei, hielt Thomas Giger fest.

Motion in der Sommersession

Die Zürcher Nationalrätin Barbara Marty Kälin verlangt in einer Motion, die in der nächsten Session eingereicht wird, ein Verbot des rein kommerziellen Hundehandels und eine Kontrolle der Zucht und des Imports. Wer einen Hund kaufen möchte, müsse die Möglichkeit haben, sich über Zucht, Aufzucht, Herkunft, Sozialisierung und Verhalten seines künftigen Vierbeiners zu informieren. Ein Hundekauf vom Züchter, aus einem Tierheim oder vom Vorbesitzer bleibe dabei weiterhin möglich, auch der kontrollierte Import von Hunden aus dem Ausland.
«Aber all die geschundenen, schwerst verhaltensgestörten Kreaturen erbärmlicher Herkunft sollen in der Schweiz keinen Markt mehr finden», sagte Nationalrätin Barbara Marty Kälin am Schluss einer Medienkonferenz in Zürich.

Informationen unter:
www.tierschutz.com/media
Schutzmassnahmen bei Inseraten mit Hunden

tw. Der illegale Hundehandel und die sich häufenden Vorfälle mit so genannten Kampfhunden im In- und Ausland haben die «Tierwelt» bereits im Jahr 2000 zum Handeln veranlasst. Die Fachzeitschrift mit dem grössten Hundemarkt der Schweiz will dazu beitragen, dubiosen Hundehändlern und unseriösen Züchtern das Handwerk zu legen. Wir sind uns bewusst, dass von den neuen Bestimmungen auch gewissenhafte Hundehalter betroffen sind. Anders jedoch ist unser Ziel nicht zu erreichen, jederzeit unseren bestmöglichen Anteil zu einem geordneten Hundehandel in der Schweiz beizutragen.

Deklarationspflicht bleibt

Die Schweizerische Gesellschaft für Kleintierzucht (SGK) als Besitzerin und Herausgeberin der «Tierwelt» und der Tierwelt-Verlag in 4800 Zofingen haben schon vor sechs Jahren folgende Schutzmassnahmen beschlossen:
Die «Tierwelt» führt eine Deklarationspflicht ein. Folgende Regelungen sollen eine bessere Überprüfung der Anbieter ermöglichen:
- Inserate der Rubrik «Hunde» werden nicht mehr publiziert, wenn nur eine Mobiltelefonnummer angegeben ist.
- Ergänzend zur Mobiltelefonnummer muss neu immer eine Festnetznummer aufgeführt sein.
- Fehlt eine Festnetznummer, müssen zwingend Vorname, Name, Adresse und Wohnort des Verkäufers oder der Verkäuferin angegeben werden.

Weiterhin in Kraft bleiben die seit Dezember 1998 geltenden Einschränkungen im Sinne einer tierschutzgerechten Handhabung der Inserate in der Hunde-Rubrik: Inserate mit den Bezeichnungen bissiger Hund, scharfer Hund, scharfer Wächter und Kampfhund lehnen wir ab. Alle übrigen Bezeichnungen werden bis auf Weiteres angenommen.
Herausgeberin und Verlag hoffen, mit diesen Schutzmassnahmen dem illegalen Hundehandel, den Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, diversen Importvergehen und der Kampfhundeproblematik wirksam begegnen zu können. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 4. August 2000 in Kraft.

Tierwelt, Nr. 20, 2006

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