Tollwutimpfung nicht mehr jährlich!


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Marie
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BeitragVerfasst am: 22.2.2006, 19:05    Titel: Tollwutimpfung nicht mehr jährlich!    

Kleintierpraxis: Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen nicht mehr
jährlich (22.02.2006)

-----------------------------------------------------------
(aho) - Bei de Tollwutimpfung von Hunden und Katzen haben sich
wichtige Neuerungen ergeben. Bis zu Dezember 2005 war eine
Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland nur dann gültig,
wenn sie regelmäßig in jährlichem Abstand wiederholt wurde. Durch die
Änderung der Tollwutverordnung müssen die Tollwut -
Wiederholungsimpfungen jetzt nur noch in den Zeitabständen vorgenommen
werden, die der Impfstoffhersteller empfiehlt und für die die
Impfstoffe jeweils zugelassen sind.

Wie die Firma essex tierarznei mit Sitz in München
animal-health-online auf Anfrage mitteilte, gelten für die
Tollwutkomponenten der Kleintierimpfstoffe der essex tierarznei ab
sofort folgende veränderten Intervalle für die Dauer der Immunität:
Hunde bis zu 3 Jahre und Katzen bis zu 4 Jahre. Für diese Zeiträume
wurde der Impfschutz in sogenannten Challenge-Studien belegt, also
durch eine künstliche Infektion getestet. Das für die Zulassung und
Prüfung von Impfstoffen zuständige Paul Ehrlich Institut hatte
kürzlich eine auf diese Studien basierende Änderungsanzeige positiv
beschieden.

Die Firma essex tierarznei empfiehlt den behandelnden Tierärzten, je
nach Infektionsdruck und Immunstatus des Impflings gegebenenfalls auch
weiterhin kürzere Impfintervalle für die Tollwutimpfung zu wählen, um
einen optimalen Schutz der gesamten Katzen - und Hundepopulation zu
gewährleisten.
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-Birgit-
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BeitragVerfasst am: 22.2.2006, 21:46    Titel:    

Hallo Marie ,
danke für die interresante Info !

Liebe Grüße , Birgit & Mandy***
Ushi
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BeitragVerfasst am: 23.2.2006, 10:54    Titel:    

Ach wär das schön!!!

sadd traurig wird aber wohl nichts helfen, weil bei Ausstellungen und bei Auslandsreisen ist immer noch vorgeschrieben, dass die Impfung nicht älter sein darf als 1 Jahr und nicht jünger als 1 Monat! Und bis die Bürokratie diese Fristen ändert, das kann dauern!!!! traurig

lG

Ilse
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BeitragVerfasst am: 4.5.2006, 09:46    Titel: Stand April 2006    

Stand April 2006

Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben!
Achten Sie darauf, daß Ihr Tier einen Drei- oder Vierjahresimpfstoff erhält!

Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es nun auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Es sind derzeit zwei Tollwutimpfstoffe am deutschen Markt, die bereits die Mehrjahreszulassung besitzen, und zwar von Essex und von Pfizer. Es wird erwartet, daß andere Impfstoff-Hersteller für ihre Produkte im Laufe dieses Jahres ebenfalls die Mehrjahreszulassung erhalten.

Tierhalter/innen sollten darauf bestehen, daß ihre Katzen oder Hunde einen Mehrjahresimpfstoff bekommen und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.

Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, daß die nächste Tollwutimpfung in drei (Hunde) oder vier Jahren (Katzen) fällig wird.

Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht.



Beispiele:

- Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nachweislich nicht wahr (siehe auch Menüpunkt Links, Link zur TVO).

- Es wird behauptet, es gebe noch gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung – das ist nachweislich nicht wahr.

- Es wird behauptet, die Dreijahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe – das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.

- Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, der Hund müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen).

- Es wird behauptet, daß Jungtiere mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den bereits zugelassenen Mehrjahresimpfstoffen (Stand: April 2006) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben. Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, und zwar dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter ist jedoch nicht nötig, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren und zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.

Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen für die Drei- oder Vierjahrestollwutimpfung einen anderen Tierarzt aufsuchen.

Quelle: www.haustierimpfung.de

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BeitragVerfasst am: 4.5.2006, 21:13    Titel:    

Hallo
Ich waer mit Bonny ja auch zum Impfen,mein Ta hatte extra den neuen Impfstoff bestellt und als er es durch gelesen hatte war es doch der falsche den sie ihm geschickt haben.
Nun hat Bonny noch den alten bekommen und wenn Abi im Juli dran ist bekommt sie den für 3 Jahre.
Lg Angelika

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BeitragVerfasst am: 5.5.2006, 08:27    Titel:    

Konfus Hallöchen Angelika,

wie machst du das beim Ausstellen? Da ist doch nachwievor die Jahresfrist gültig Frage

Fragende Grüße
Susann

PS: Ich hatte mit meinem TA auch letztens drüber geredet (im März), da meinte er solange es da noch nicht völlige Sicherheit gäbe, würde er mir noch die Jährliche empfehlen (mal von den Ausstellungen) abgesehen. Für den Fall, WENN es einen Zusammenstoß mit einem tollwütigen Tier gäbe, ... das ist wohl noch nicht 100%ig geklärt,... ob dann der Impfschutz anerkannt wird.

Und da ich direkt am Wald wohne, gehe ich lieber auf Nummer sicher.

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BeitragVerfasst am: 5.5.2006, 08:42    Titel:    

Hallo Susann
Der Ta muß es in den Impfpass mit eintragen.
Es gibt den Impfstoff auch noch nicht von allen Firmen
Von Pfizer das weiß ich von Virbac noch nicht mein Ta benutzt immer Virbac hat sich aber extra das andere dazu bestellt.

Warum sollte man Probleme bekommen,wenn es Anerkannt ist.
Aber ich frage mal bei Frau Bottenberg nach die müßte es ja wissen.
Lg Angelika

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BeitragVerfasst am: 5.5.2006, 08:49    Titel:    

Neue Impfintervalle für Pfizer-Impfstoffe zur Tollwutimpfung: Hier: Klarstellung des Zulassungs-Status
Aus gegebenem Anlass möchten wir die augenblicklichen Modalitäten der Anwendung der Pfizer-Tollwut-Impfstoffe, Enduracell® T, Enduracell® Lepto-T, Enduracell ® 8 und Felocell® CVR-T, klären. Seit Ende Februar 2006 betragen die Impf-Intervalle für die oben genannten Impfstoffe laut dem Zulassungsbescheid des Paul- Ehrlich-Instituts drei Jahre für Hunde und vier Jahre für Katzen. Im EUHeimtierpass werden diese Impfintervalle unter „gültig bis …“ eingetragen.

Die Auslieferung von o. g. Impfstoffen mit Gebrauchsinformationen, welche die verlängerten Nachimpfintervalle deklarieren, wird jedoch leider erst in zwei bis fünf Monaten erfolgen können. Rechtlich besteht die Möglichkeit, die verlängerten Nachimpfintervalle ab sofort zu nutzen.
Zum Beleg der neuen regulatorischen Situation für Enduracell® T, Enduracell ®LT, Enduracell® 8 und Felocell® CVR-T haben wir den Text der neuen Fachinformation unter der Anschrift www.Tiergesundheit.com für Sie in den Passwort-geschützten Bereich ins Internet gestellt.

Da sich an der Zusammensetzung der o. g. Impfstoffe selbst nichts geändert hat, die Impfstoffe also identisch geblieben sind, spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, auch bereits schon für früher gesetzte Impfungen (jedenfalls für solche nach dem 23. Dezember 2005, Bekanntmachung der neuen Tollwut-Verordnung im Bundesanzeiger) die verlängerten Intervalle zu praktizieren. Bitte beachten Sie weiterhin für Reisen ins Ausland die jeweiligen Einreisebestimmungen, da manche Länder jährliche Tollwut-Impfungen vorschreiben.

Pfizer GmbH – Tiergesundheit

http://www.vetline.de/marktplatz/pr....le_monats_news/254676.htm

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BeitragVerfasst am: 5.5.2006, 09:14    Titel:    

Impfstoffe/News


Kleintierpraxis: Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen nicht mehr jährlich

- 22.02.2006

"(aho) - Bei de Tollwutimpfung von Hunden und Katzen haben sich
wichtige Neuerungen ergeben. Bis zu Dezember 2005 war eine
Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland nur dann gültig,
wenn sie regelmäßig in jährlichem Abstand wiederholt wurde. Durch die
Änderung der Tollwutverordnung müssen die Tollwut -
Wiederholungsimpfungen jetzt nur noch in den Zeitabständen vorgenommen
werden, die der Impfstoffhersteller empfiehlt und für die die
Impfstoffe jeweils zugelassen sind.

Wie die Firma essex tierarznei mit Sitz in München
animal-health-online auf Anfrage mitteilte, gelten für die
Tollwutkomponenten der Kleintierimpfstoffe der essex tierarznei ab
sofort folgendeveränderten Intervalle für die Dauer der Immunität:
Hunde bis zu 3 Jahre und Katzen bis zu 4 Jahre. Für diese Zeiträume
wurde der Impfschutz in sogenannten Challenge-Studien belegt, also
durch eine künstliche Infektion getestet. Das für die Zulassung und
Prüfung von Impfstoffen zuständige Paul Ehrlich Institut hatte
kürzlich eine auf diese Studien basierende Änderungsanzeige positiv
beschieden.

Die Firma essex tierarznei empfiehlt den behandelnden Tierärzten, je
nach Infektionsdruck und Immunstatus des Impflings gegebenenfalls auch
weiterhin kürzere Impfintervalle für die Tollwutimpfung zu wählen, um
einen optimalen Schutz der gesamten Katzen - und Hundepopulation zu
gewährleisten."

Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung von Dr. Vet. Manfred Stein (animal-health-online)



Fa. Pfizer (EnduracellT) hat nun auch geänderten Intervall! Fa. Pfizer gibt bekannt:



Bisher war ein einjähriger Wiederholungsintervall der Tollwutimpfung für Hunde und Katzen in Deutschland angegeben. Das BMVEL, (Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz), hat mit Datum vom 20. 12. 2005 die deutsche Tollwutverordnung geändert und den europäischen Gesetzen angepasst. (Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, Teil I, Nr 74, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2005, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, nachzulesen). Statt des pauschal angegebenen, einjährigen Impfintervalls, sind nun die Angaben des Herstellers für den Wiederholungsintervall ausschlaggebend. Diese Änderung betrifft immerhin die Besitzer von einigen Millionen Hunden und Katzen.

Auf der Homepage der Veterinärpharmakologie und -toxikologie
Winterthurerstr. 260
8057 Zürich
Schweiz (http://www.vetpharm.unizh.ch/Index.htm)

ist bei 'Rabisin ad us. vet.' (Tollwutimpfstoff der Fa. Merial) ein Wiederholungsintervall von 2 bzw. 3 Jahren angegeben. Es ist über 'Rabdomun' weiterhin nachzulesen, ..."dass die Immunität nach einmaliger Impfung im Experiment über einen Zeitraum von 3 Jahren nachgewiesen wurde".

(Von Studien in den USA hierzu ganz zu schweigen, denn dort gilt in den meisten Bundesstaaten seit längerem ein Dreijahresintervall).

Den gleichen o.g. Impfstoff gibt es auch in Deutschland!

Die Gebrauchsinformationen könnten und sollten nun aufgrund der neuen Verordnung für die Tollwut-Impfstoffe bzgl. des Wiederholungsintervalls hier in Deutschland geändert werden. Di Firma essex hat den Anfang gemacht!

Anfragen bezüglich Änderung der Gebrauchsinformation (Wiederholungsintervall-Tollwut) wurden von den Pharma-Firmen wie folgt beantwortet (auszugsweise):

Merial, Dr. Carlheinz Wiedemann, Dr. Karin Rebel: (Januar 2006)
"Insofern müssen wir zunächst den Stauts der verfügbaren Unterlagen zu Rabisin prüfen, ob eine Verlängerung des Impfintervalls der behördlichen Prüfung genügen würde."...





März 2006: Dr. Fabian Hällfritsch
....”unser Tollwutimpfstoff "Rabisin" hat keine dreijährige Zulassung. Sie sollten die Tollwutimpfung bei ihrem Tier jährlich mit Rabisin auffrischen lassen. Ihr Tier ist auf diese Weise mit einem zuverlässig hohen Titer an Antikörpern vor einer Infektion mit Tollwut geschützt”......(Aha, wurde also inzwischen geprüft, hat nicht geklappt!)

Intervet, Dr. Hedi Görg
"Derzeit hat NobivacT in Deutschland eine Zulassung für ein Jahr , daher ist auch laut neuer Tollwutverordnung nur ein Jahr Schutz verordnungskonform. Es gibt noch keinen anderen Impfstoff in Deutschland, der länger als ein Jahr zugelassen ist, dies muß durch das Paul Ehrlich Institut erfolgen, wenn die Hersteller die Daten vorlegen... Aufgrund der Qualität unserer Impfstoffe sind wir zuversichtlich, eine Verlängerung der anerkannten Immunitätsdauer bald zu erhalten".....


Virbac, :
"Virbac arbeitet zur Zeit an der Zulassung eines Tollwutimpfstoffes mit längeren Schutzdauer. Leider läßt sich derzeit noch nicht absehen, wann alle Untersuchungen und Prüfungen abgeschlossen sind"......(Anmerkung: Absurd! Da es laut Paul-Ehrlich-Institut nicht um eine Neuzulassung der Produkte bzw. des Impfstoffes geht!)



Das Paul-Ehrlich-Institut (Impfstoffe/Impfsera), Karin Duchow, gab folgende Auskunft:
"Bis auf weiteres gelten die für Deutschland in den Packungsbeilagen genannten Wiederholungsimpftermine, die entsprechend der alten Version der Tollwut-VO die 12-monatige Revakzination vorsehen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es innerhalb relativ kurzer Zeit zu einer Änderung dieser Vorgaben kommen wird, da hier bei Vorlage der entsprechenden Daten entgegen häufiger Vorstellungen keine aufwändige Neuzulassung der Produkte erforderlich ist, sondern lediglich eine Änderungsanzeige beim Paul-Ehrlich-Institut von Seiten der pharmazeutischen Unternehmer erfolgen muss."....

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), Frau Eisenberg, teilte mir auf Anfrage, bezgl. dieser Thematik mit:
..."Fest steht, dass nach Aussage des Ministeriums derzeit keine Aenderungen der jeweiligen Gueltigkeitsdauer durch die Impfstoffhersteller geplant sei. Dieses wurde uns ueber das Veterinaeramt Dortmund mitgeteilt".......

Und Fakt ist doch auch, dass ein Impfstoff entweder eine zwei- oder dreijährige Immunität gewährleistet oder eben nicht, unabhängig vom Land!

Mir ist durchaus bewusst, dass es hier um viel Geld geht, und es mit Sicherheit nicht im Interesse der Pharma-Firmen sein wird, etwas zu ändern. Und auch die Tierärzte werden nicht sehr erfreut sein, verdienen sie doch auch nicht schlecht an der jährlichen Impferei. Ob die Tierärzte es aber gerne sehen, wenn Tierhalter zum impfen nun ins Ausland fahren, ist allerdings auch fraglich. Ich meine, es sollte nicht mehr als unbedingt nötig geimpft werden, zumal in jedem Impfstoff Thiomersal (Quecksilberverbindung), als haltbarmachende Substanz, enthalten ist.

Editiert:
Quelle: www.knaupe.de


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Napoleon von der Luehr
Isabelle von Charleville
Arabella of Ibengarden

BeitragVerfasst am: 5.5.2006, 10:33    Titel:    

Hallo Geli Welle

danke für die weiteren Infos. Ich denke mein TA, ist der Meinung in der Übergangszeit" vorerst auf Nummer sicher zu gehen. Er ist auch kein Freund von zu vielem Impfen!

TROTZDEM, das auf Ausstellungen die 1-Jahresfrist gilt, hast doch damit, das der Impfstoff 3 Jahre Schutz gewährleistet, nicht ausgehebelt ... Konfus

Sonnige Grüße
Susann

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