Der Hund in der Mietwohnung

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Susann of Ibengarden
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BeitragVerfasst am: 9.3.2006, 14:28    Titel: Der Hund in der Mietwohnung    

Der Hund in der Mietwohnung

Darf ich meinen Hund in der Mietwohnung halten?

Befindet sich keine vertragliche Regelung im Mietvertrag, kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Wichtig zur Beurteilung ist, ob die Tierhaltung zum allgemeinen Mietgebrauch zählt. Der konkrete Mietgebrauch wird durch Größe und Lage der Wohnung bestimmt. Die Hundehaltung außerhalb der städtischen Bebauung fällt unter den allgemeinen Mietgebrauch und kann daher durch den Vermieter nicht nachträglich verboten werden. Anderes gilt jedoch bei städtischen Wohnbauten, wo die Haltung eines Hundes zustimmungspflichtig ist. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln ist die Haltung eines Hundes in einer 76qm großen Stadtwohnung, die von fünf Personen bewohnt wird, als Inhalt des normalen Wohnens anzusehen. Für die Frage der artgerechten Haltung eines Hundes sei nicht die Größe der Wohnung, sondern die Gewährung von ausreichendem Auslauf im Freien entscheidend.

Liegt eine vertragliche Regelung vor, so kommt es auf die Regelung an. Ein formularvertraglicher Ausschluss der Tierhaltung ist zulässig, falls Kleintiere aus der Verbotsklausel ausgenommen werden. Ist die Tierhaltung nach dem Mietvertrag zustimmungs- oder genehmigungsbedürftig und sind Kleintiere von dieser Klausel ausgenommen, so steht es im gerichtlich nachprüfbaren Ermessen des Vermieters, die Tierhaltung zu dulden oder nicht. Bei dieser Interessenabwägung sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Steht zu befürchten, dass dem Mieter bei Trennung von seinem Hund gesundheitliche Nachteile drohen, so ist der Vermieter in der Regel gehalten, die Hundehaltung zu genehmigen. Die Verweigerung der Genehmigung kann überdies treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus/in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann auch in einer längeren stillschweigenden Duldung ohne Beanstandung des Zustandes liegen. Die einmal erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann nur aus triftigen Gründen widerrufen werden.

Achtung! Die formularmäßige Gestattung der Hundehaltung umfasst nicht das Betreiben einer Hundezucht in den Wohnräumen. Ist dem Mieter eines Hauses grundsätzlich die Hundehaltung auf dem Anwesen erlaubt, so kann ihm nach Abmahnung das Mietgrundstück gekündigt werden, wenn seine Tiere Junge bekommen, denn bei einer "Hundezucht" handelt es sich nicht mehr um den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Quelle:
Rechtsanwältin Bianca Hecker

Die Artikel sind sorgfältig recherchiert und geprüft. Trotzdem kann ich keinerlei Haftung für die im Text gemachten Angaben oder daraus erwachsende Folgeschäden übernehmen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Gesetzesänderunge. Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer von einem Anwalt beraten.

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