Reh gerettet - Auto kaputt: wer zahlts?
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babababy Rang 11
Alter: 46 Anmeldedatum: 27.03.2004 Beiträge: 6261 Wohnort oder Bundesland: CH-Uri
Hunde der User: Baba Nacré (Nagi)
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Verfasst am: 12.2.2007, 22:58 Titel: Reh gerettet - Auto kaputt: wer zahlts? |
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Reh gerettet - Auto kaputt: wer zahlts?
Richter: Teilkasko hat für die "Rettungskosten" aufzukommen
Nürnberg (D-AH) - Wenn bei einem unerwarteten Wildwechsel ein Autofahrer in letzter Sekunde einem Reh mitten auf der Fahrbahn zwar noch ausweichen kann, aber der kurzzeitig außer Kontrolle geratene Wagen einen Leitpfosten am Straßenrand streift und dabei erheblich beschädigt wird - muss die Teilkasko-Versicherung dann die Kosten dafür tragen? "Ja", sagt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Denn der Fahrzeugführer habe durch das Ausweichmanöver einen unmittelbar bevorstehenden Unfall mit dem Haarwild vermieden, für den sonst die Versicherung auch hätte aufkommen müssen. So entschied in einem derartigen Fall das Amtsgerichts Coburg (Az. 12 C 706/05). Und verurteilte die Versicherung zur Zahlung von exakt 3.050,90 Euro Reparaturkosten an den betroffenen Fahrer eines Volvo-Kombi.
"Normalerweise ist bei einem solchen Wildunfall der Unfallgeschädigte für die Anerkennung dieser "Rettungskosten" - wie sie die Juristen nennen - in vollem Umfang beweispflichtig, ohne dass ihm hierbei vor Gericht Beweiserleichterungen zugestanden werden", warnt allerdings Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Der Coburger Richter habe in diesem Fall nur ausdrücklich berücksichtigt, dass der Unfall in einem nachweislich immer wieder von Wildunfällen heimgesuchten Gebiet stattfand. "Außerdem gab es keinerlei weitere Anhaltspunkte, die den Unfall anderweitig hätten erklären können", erklärt der Rechtsanwalt. _________________ Warum kann ich keine Beiträge schreiben? | Netiquette | Forums-Regeln
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