Gewährleistung, leidiges Thema...

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Kai
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Balu von der Rekener Mühle
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BeitragVerfasst am: 27.7.2006, 16:38    Titel: Gewährleistung, leidiges Thema...    

Hallo,

aus aktuellem Anlass vielleicht eine kleine Anregung.

Für jeden Züchter besteht das Risiko, einen genetisch erkrankten Hund zu verkaufen. Dies ist nur dann unproblematisch, wenn Käufer und Verkäufer gemeinsam einen Weg finden, diesen im Gesetz bezeichneten Sachmangel zu elimenieren, sprich sich einigen. Sollte der Käufer allerdings das Gericht anrufen, so kann dies u. U. weitreichende Konsequenzen habe. Hierzu BGH, Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 281/04. In diesem höchstrichterlichen Berufungsverfahren ist ein besonderer Aspekt zu finden:

Zitat:

... Ein Züchter, der eine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Tieres nicht übernommen hat, hat dessen anlagebedingte Fehlentwicklung zu vertreten, wenn er - abgesehen von der im vorliegenden Fall von vornherein ausscheidenden Schuldform des Vorsatzes - für die genetischen Ursachen der Fehlentwicklung deshalb die Verantwortung zu tragen hat, weil er bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dadurch fahrlässig gehandelt hat (§ 276 Abs. 2 BGB)... Zitat Ende

Ich erspare mir die gesamte rechtliche Kommentierung, gebe aber zu bedenken, welch schwerwiegender Grundsatz in diesem Zitat steckt.

Der Züchter kann sich hiernach nur dann exkulpieren, wenn er nachweist, dass er bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hat.

Es wäre also ratsam, zum Beispiel Seminare und Veranstaltungen über mögliche genetische Erkrankung seiner Rasse zu besuchen und diese sich auch bescheinigen und die erworbenen Kentnisse in die Zucht mit einfließen zu lassen. Die juristische Nachprüfung solcher Fälle ist für manchen schon teuer geworden.

Urteile und andere Rechtsprechungen hierzu können bei Bedarf angefordert werden.


Viel Grüße

Kai
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