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Nachteule Rang 10
Alter: 58 Anmeldedatum: 30.03.2006 Beiträge: 1104 Wohnort oder Bundesland: Ulm
Hunde der User: Arki vom Rothmeier-Haus genannt Felix
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Verfasst am: 27.4.2006, 14:58 Titel: Krematorium für Haustiere |
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Gestern hatte jemand eine Frage zum Umbetten, Beerdigen oder Feuerbestatten. Habe dazu einen Link gefunden.
Konnte als Nicht-Zahlendes-Mitglied leider nicht direkt antworten. Ich hoffe, dass diejenige diesen Thread fíndet.
http://www.nordsternchens-katzen.de/Abschied/Tierkrematorien.htm
Viele liebe Grüße
vielleicht konnte ich helfen
Gudrun |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Susann of Ibengarden Rang 11
Alter: 52 Anmeldedatum: 14.04.2004 Beiträge: 2121 Wohnort oder Bundesland: Thüringen
Hunde der User: Napoleon von der Luehr Isabelle von Charleville Arabella of Ibengarden
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Nachteule Rang 10
Alter: 58 Anmeldedatum: 30.03.2006 Beiträge: 1104 Wohnort oder Bundesland: Ulm
Hunde der User: Arki vom Rothmeier-Haus genannt Felix
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Verfasst am: 27.4.2006, 15:04 Titel: |
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Liebe Susann,
Das nenne ich prompte Bedienung und Service.
Vielen Dank!!!
Gudrun |
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Susann of Ibengarden Rang 11
Alter: 52 Anmeldedatum: 14.04.2004 Beiträge: 2121 Wohnort oder Bundesland: Thüringen
Hunde der User: Napoleon von der Luehr Isabelle von Charleville Arabella of Ibengarden
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Nachteule Rang 10
Alter: 58 Anmeldedatum: 30.03.2006 Beiträge: 1104 Wohnort oder Bundesland: Ulm
Hunde der User: Arki vom Rothmeier-Haus genannt Felix
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Verfasst am: 30.4.2006, 20:20 Titel: |
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Was passiert denn normalerweise mit einem Hund wenn er gestorben ist?
Ich habe leider keinen blassen Schimmer.
Gudrun |
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Susann of Ibengarden Rang 11
Alter: 52 Anmeldedatum: 14.04.2004 Beiträge: 2121 Wohnort oder Bundesland: Thüringen
Hunde der User: Napoleon von der Luehr Isabelle von Charleville Arabella of Ibengarden
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Verfasst am: 30.4.2006, 22:02 Titel: |
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Hallo Gudrun,
also da gibt es verschiedene Möglichkeiten ...
- Tierbestattung (Tierfriedhof o. als Urne zu hause auf dem Kaminsims)
- Bestattung im eigenen Garten (Vorschriften der Gemeinde/Stadt beachten, ob erlaubt! + der Garten darf nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen)
- Tierkörperbeseitigungsanlage .
Für mich persönlich kommt nur der eigene Garten in Frage - bis jetzt musste ich diesen Schritt allerdings noch nicht tun u. ich hoffe, es dauert auch noch ganz lange.
Liebe Grüße
Susann _________________ Warum kann ich keine Beiträge schreiben? | Netiquette | Forums-Regeln
+++EINMAL WESTIE, IMMER WESTIE!
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Susann of Ibengarden Rang 11
Alter: 52 Anmeldedatum: 14.04.2004 Beiträge: 2121 Wohnort oder Bundesland: Thüringen
Hunde der User: Napoleon von der Luehr Isabelle von Charleville Arabella of Ibengarden
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Verfasst am: 4.5.2006, 08:34 Titel: Wenn das Tier stirbt |
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Hier noch einige ausführlichere Infos:
Wenn das Tier stirbt
Zum Schmerz über den Verlust des Heimtieres kommt meist noch das Problem: Wo findet man für den guten alten Freund, die langjährige treue Gefährtin eine würdige Ruhestätte? Wer seinen toten Vierbeiner im Wald, am Wegesrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund bestattet, macht sich strafbar.
Für die Tierkörperbeseitigung gilt in Deutschland eine EU-Vorschrift, die das Vergraben toter Tiere nur noch mit einer Genehmigung erlaubt. Um nicht jeden Einzelfall überprüfen zu müssen, können die Behörden jedoch eine „Allgemeinverfügung“ erlassen.
Bis ins Jahr 2002 war jedem klar, dass tote Haustiere im eigenen Garten vergraben werden dürfen. Doch vor dem Hintergrund der BSE-Krise schaltete sich die EU ein und verfasste eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie. Demnach müssen alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden.
In Deutschland wurde diese Verordnung durch das „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ vom 25.10.2004 in nationales Recht umgesetzt. Gewöhnungsbedürftig ist, dass unter diese Bezeichnung auch das Vergraben toter Haustiere fällt. Voreilige Presseberichte verkündeten nun, dass tote Haustiere gar nicht mehr oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Garten vergraben werden dürfen.
Sowohl die EG-Verordnung als auch das deutsche Gesetz stellen es jedoch den Landesbehörden frei, das Vergraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter, mit dem Naturschutzrecht vereinbarten Vorgaben zuzulassen. Dazu bedarf es einer „Allgemeinverfügung“, mit der eine Angelegenheit bis zu deren Widerruf geregelt wird.
Tendenziell lässt sich bei den Behörden, die bislang eine Allgemeinverfügung erlassen haben, erkennen, dass sie sich an den ehemaligen Vorgaben orientieren. So gilt z.B. in Braunschweig: „Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.“
Ausgenommen sind natürlich seuchenverdächtige bzw. seuchenkranke Tiere, die in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt müssen. Ebenfalls verboten ist das Vergraben toter Tiere in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Plätzen und Wegen. Gelegentlich (siehe Urteil) ein Haustier im Garten zu vergraben ist also – unter gewissen Auflagen – erlaubt.
Keine Einschränkungen gibt es bei Urnenbestattungen. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder vergraben.
In der Schweiz ist die Bestattung eines Tieres im eigenen Garten erlaubt, wenn das Tier nicht mehr als 10 kg hat und das Grab mindestens einen Meter tief ist. Tote Tiere, die nach der Einschläferung beim Tierarzt bleiben, müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz der Tierkörperverwertung übergeben werden. Es ist verboten sie in freier Natur, in oder nahe bei Wasserschutzgebieten oder am Rande von öffentlichen Plätzen und Wegen zu begraben. In einzelnen Gemeinden kann es auch weitergehende Verbote geben.
Da nur wenige Halter einen eigenen Garten haben, in dem sie das Tier begraben können, haben wir alle uns bekannten Adressen rund um das Thema Tierbestattung zusammengetragen.
Tierfriedhöfe finden, nach PLZ:
http://www.partner-hund.de/CoCoCMS/....viewDocument.php?page=600
Trauerforum:
http://www.herz-fuer-tiere.de/forum/index.php?act=SF&f=11 _________________ Warum kann ich keine Beiträge schreiben? | Netiquette | Forums-Regeln
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Nachteule Rang 10
Alter: 58 Anmeldedatum: 30.03.2006 Beiträge: 1104 Wohnort oder Bundesland: Ulm
Hunde der User: Arki vom Rothmeier-Haus genannt Felix
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Verfasst am: 4.5.2006, 21:17 Titel: |
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Liebe Susann,
dass Du das Thema so vertiefst, hätte ich nicht gedacht. Ein ganz dickes Lob für Dich!
Habe zu diesem Thema auch noch was gefunden. Da hauts einem doch den Vogel raus. Muss man zumindest mal gesehen haben und Geschmack ist ja immer was ganz individuelles.
http://www.bleicher.com/
Bin gespannt auf Eure Meinungen!!
Gudrun |
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Jessymaus Rang 08
Alter: 68 Anmeldedatum: 26.03.2006 Beiträge: 645 Wohnort oder Bundesland: Baden-Württemberg
Hunde der User: Jessy
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Verfasst am: 4.5.2006, 22:33 Titel: |
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Hallo Gudrun,
ich finde das Thema eigentlich sehr wichtig, aber man, zumindest ich, versuche es immer irgendwie zu umgehen. Jetzt habe ich mir alles angeschaut und durchgelesen. Und was ist dabei herausgekommen: Ich sitze vorm PC und heule ... _________________ |
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Susann of Ibengarden Rang 11
Alter: 52 Anmeldedatum: 14.04.2004 Beiträge: 2121 Wohnort oder Bundesland: Thüringen
Hunde der User: Napoleon von der Luehr Isabelle von Charleville Arabella of Ibengarden
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Verfasst am: 5.5.2006, 08:13 Titel: |
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Hallo,
auch für mich ist es ein trauriges Thema, das man weit weit weg von sich schiebt ... aber da nun mal die Frage kam, wollte ich auch wenigstens eine ordentliche Antwort geben.
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Habe zu diesem Thema auch noch was gefunden. Da hauts einem doch den Vogel raus. Muss man zumindest mal gesehen haben und Geschmack ist ja immer was ganz individuelles.
http://www.bleicher.com/
Bin gespannt auf Eure Meinungen!! |
Hallo Gudrun,
für mich ist diese Seite schon etwas grotesk. So was käme für mich auch nicht in Frage ...
Liebe Grüße
Susann, die es jetzt gut sein lässt mit diesem traurigen Thema. _________________ Warum kann ich keine Beiträge schreiben? | Netiquette | Forums-Regeln
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