Schutzimpfung Tollwut



 
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Anja O`Glendence
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BeitragVerfasst am: 7.3.2004, 00:03    Titel: Schutzimpfung Tollwut    

Hallo,

was kann passieren, wenn mein Tier nicht gegen Tollwut geimpft ist?
Ich habe zu diesem Thema mal gegooglet und folgendes gefunden.
So hatte ich es mir schon gedacht, alleine der Verdacht reicht aus, wenn man dann keinen Tollwutschutz nachweisen kann, wird der Hund vom Amtstierarzt getötet.


Tollwut
Die durch ein Virus verursachte Tollwut kann nicht nur den Hund befallen, sondern jedes Säugetier und damit auch den Menschen. Wenn sie einmal ausgebrochen ist, ist sie nicht heilbar, sondern das Tier oder der Mensch stirbt. Daher gelten zur Bekämpfung der Tollwut besondere gesetzliche Vorschriften: Tiere, die krankheits- oder auch nur ansteckungsverdächtig sind, dürfen nicht behandelt werden, sondern derjenige, der den Verdacht äußert, muss sofort den Amtstierarzt verständigen. Dieser kommt auch sofort und interessiert sich nicht etwa für das Tier, sondern nur für den Impfpass. Und jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Das Tier ist innerhalb der letzten 12 Monate gegen Tollwut geimpft, dann kommt es für drei Wochen in Quarantäne. Wenn es nach dieser Zeit noch lebt, war es nicht an Tollwut erkrankt und der Besitzer bekommt es wieder.

2. In diesem Fall wird es von Amts wegen getötet und das Gehirn auf Tollwut untersucht, denn nur bei diesem Verfahren kann ein Ausbruch der Tollwut sicher nachgewiesen werden

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BeitragVerfasst am: 7.3.2004, 09:41    Titel:    

Anja so kenne ich es auch nur.
Besteht der Verdacht auf Tollwut wird das Tier getötet.
So kenne ich es auch von einem Bekannten von uns der Jäger ist.
Da die Gefahr der Ansteckung viel zu groß ist müßen sie auch so handeln.
Hier bei uns imn den Wäldern sind auch oft Tollwutköder ausgelegt damit die Füchse etwas geschützt sind,aber man weiß ja nicht ob alle etwas davon fressen.
LG Angelika

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BeitragVerfasst am: 7.3.2004, 19:09    Titel:    

Epidemiologie der Tollwut

Nur wenige Länder gelten als tollwutfrei; in Europa sind dies Großbritannien, Irland, Norwegen und Schweden. Überall sonst in Nordeuropa, Nordasien und Kanada bilden die Füchse, insbesondere der Rotfuchs das Hauptreservoir an wildlebenden Tollwutüberträgern. Aber auch Dachse, Waschbären, Schakale, Mungos und Skunks (Stinktiere) sind betroffen. Von ihnen stecken sich Haustiere, vor allem Hunde und Katzen, aber auch Schafe und Rinder an, die wiederum Menschen infizieren können. In Afrika sind dies vor allem verwilderte Hunde und Katzen, in Mittel- und Südamerika bilden Fledermäuse das Hauptreservoir. Diese Fledermäuse saugen an anderen Tieren Blut wie beispielsweise bei Rinderherden, die nachts im Freien stehen.

Ausgedehnte Impfungen von Füchsen durch präparierte Tiere (Impfköder) haben die Tollwut in Europa massiv zurückgedrängt. Doch kann sich nach Impflücken und einer ungehemmten Vermehrung der Füchse – sie kennen kaum natürliche Feinde – die Situation jederzeit wieder verschlechtern.

Die ersten Anzeichen einer Infektion treten im allgemeinen nach 3–8 Wochen auf, jedoch kann die Krankheit auch deutlich später ausbrechen.Inkubationszeiten von deutlich über einen Jahr wurden gesehen. Eswurde beobachtet, daß die Inkubationszeit umso länger ist, je weiter die Bißstelle von Kopf entfernt ist, denn das Virus vermehrt sich von der Bißstelle ausgehend entlang den Nervenbahnen und dem Rückenmark.

Infizierte Tiere scheiden das Virus mit dem Speichel aus; durh Biß können dann andere Tiere oder der Mensch angesteckt werden. Auch erkrankte Menschen geben über ihre Speicheldrüsen Viruspartikel ab, doch ist noch keine Übertragung auf diesem Wege bekannt geworden. Durch intakte Haut kann das Virus nicht eindringen.

In Deutschland treten bei Menschen durchschnittlich 1–3 Todesfälle pro Jahr auf, in Europa 30 Fälle. In Asien ist die Tollwut allerdings ein erhebliches Problem (China 5.000 Fälle pro Jahr, Indien sogar 15.000). Bei Reisen in diese Länder sollte man dies bedenken.

Tollwut

Die Tollwut ist schon aus der Antike bekannt. Rabies, der medizinische Fachterminus, kommt von lateinisch rabidus (verrückt). Über die Jahrhunderte galten Anblick und Klang eines tollwütigen Hundes als ein Sinnbild für das Schreckliche schlechthin.

Die Tollwut wird von einem Virus aus der Familie der Rhabdoviren übertragen; die Viren dieser Gruppe zeigen alle eine seltsame und für sie charakteristische Form, die an eine Gewehrkugel erinnert. Alle Säugetiere können von diesem Virus infiziert werden. So bilden vor allem wildlebende Tiere ein Virusreservoir.

1804 wurde die infektiöse Natur der Tollwut wissenschaftlich anerkannt, doch erst 1880 postulierte Pasteur, daß es sich bei dem Überträger wohl nicht um ein Bakterium handele; Viren konnte man erst zwanzig Jahre später sichtbar machen und identifizieren. Es war auch Pasteur, der das ZNS als den Hauptangriffspunkt des Tollwut-Virus erkannte. Durch wiederholte Passage von Hund zu Hund konnte er eine attenuierte, also weniger pathogene Virusvariante darstellen. Weiterhin entwickelte er eine Methode der weiteren Attenuierung dieses Virus mittels luftgetrockneten Rückenmarksgewebes. 1885 konnte mit diesem Präparat zum ersten Mal der Ausbruch von Tollwut bei einem Menschen, der von einem Hund gebissen worden war, verhindert werden. Das war der Beginn der modernen Tollwut-Impfung!

Infektionsprophylaxe mit Impfungen hat zum Zurückdrängen der Tollwut geführt. Da Arzneimittel wie Antibiotika bei derartigen Virusinfektionen wirkungslos bleiben müssen, ist auch in Zukunft die Tollwut-Impfung der einzig gangbare Weg der Infektionskontrolle.

In seinem Impfstoffwerk Burgwedel (Nähe Hannover), das 1967 erbaut wurde, kann Essex Tierarznei auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen für Tiere zurückblicken. So ist Essex Tierarznei heute einer der führenden Hersteller für Veterinärimpfstoffe in Europa und weltweit.

Damit auch in Zukunft Mensch und Tier unbesorgt durch den Wald gehen können.

Das habe ich noch über Tollwut gefunden.
LG Angelika

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BeitragVerfasst am: 7.3.2004, 19:16    Titel:    

Die Impfvorschriften der Tollwut-Verordnung
In tollwutgefährdeten Bezirken dürfen Hunde und Katzen nur frei laufen, wenn sie vorschriftsmäßig geimpft sind. Sind sie es nicht, droht ihnen die Tötung von Amts wegen, wenn Verdacht auf Kontakt zu einem tollwutinfizierten Fuchs besteht und/oder wenn sie durch Bisse oder ungewöhnliches Verhalten aufgefallen sind. Als vorschriftsmäßig gilt einzig und allein die jährliche Impfung. Doch die ist, wie wir weiter unten zeigen werden, medizinisch überhaupt nicht nötig.

Ungeimpfte Tiere unter Ansteckungsverdacht dürfen nicht gegen Tollwut behandelt werden, sie müssen getötet werden: „Heilversuche an verdächtigen Tieren sind verboten“, heißt es in der Tollwut-Verordnung. Besteht bei einem geimpften Haustier Verdacht auf Kontakt mit einem Tollwutträger, kann eine Beobachtungszeit in Quarantäne angeordnet werden

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