Hund im Kofferraum elendig verendet
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Kai Rang 08
Alter: 55 Anmeldedatum: 30.11.2005 Beiträge: 593 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Balu von der Rekener Mühle Braveheart Scooby Jr. of Ivy Garden
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Verfasst am: 28.7.2006, 09:14 Titel: |
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Hallo,
vielleicht ein kleiner Tipp zur Zivilcourage.
Erschreckend viele Leute sind der Auffassung, dass sie in einem solchen Fall rechtlich belangt werden können. Dann schließt man die Augen und geht weiter, der nächste wird´s schon richten.
Ähnliches gab es vor Jahren bei der Erste Hilfe verunfallter Menschen. Viele Leuten scheuten sich zu helfen, weil sie Angst hatten, durch Fehler, die dem Verunfallten nachteilig werden könnten, strafrechtlich belangt zu werden.
Moralisch haben wir einiges gehört. Aber wie sieht das mit dem Schadenersatz aus, befreit man tatsächlich einen Hund aus einem verschlossenen Auto?
Wir reden hier über den § 303 Strafgesetzbuch (StGB), indem es heißt:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wer also einen Hund in einer bedrohlichen Situation sieht, muss schnell entscheiden. Ist die Zeit noch ausreichend, den/die Besitzer oder die Polizei und Feuerwehr zu alamieren? Ist der Hund möglicherweise schon kollabiert? Ist das Einschlagen der Scheibe unmittelbar notwendig?
Grundsätzlich gilt, dass couragierte Bürger, die ein Lebewesen -es ist auch schon vorgekommen, dass kleine Kinder bei brütender Hitze im Auto saßen- aus der unmittelbaren Todesgefahr befreien, nicht mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen müssen. Vielmehr wird hier der Halter zur Rechenschaft gezogen werden.
Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall einen Anwalt zu konsultieren.
Aber: Auch eine mögliche Anzeige wegen Sachbeschädigung rechtfertigt in keinster Weise die Gleichgültigkeit!
Viele Grüße
Kai
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Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Beratungsgesetzes!
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Nic04 Rang 11
Alter: 62 Anmeldedatum: 16.05.2006 Beiträge: 7877 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Kea von den white Dogs Alex von Bewie, gen. Max +15.4.11 O'Glendence Rose DeWitt Bukater
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Verfasst am: 29.7.2006, 14:09 Titel: |
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Hi Kai!
Wie sieht es mit Körperverletzung aus, wenn man solchen Leuten " natürlich aus Versehen" an die Gurgel springt! Sollte auch straffrei sein und wenn nicht, der Anwalt wird schon richten! _________________
Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, das nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt als die Freundschaft eines Menschen.
(Konrad Lorenz) |
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Kai Rang 08
Alter: 55 Anmeldedatum: 30.11.2005 Beiträge: 593 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Balu von der Rekener Mühle Braveheart Scooby Jr. of Ivy Garden
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Verfasst am: 29.7.2006, 14:18 Titel: |
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Hallo Nicole,
das sollte so sein
Im schlimmsten Fall fühlen sich Menschen -auch in anderen Situationen- ertappt und gehen zum Gegenangriff über. Was machen Sie an meinem Auto oder Der lebt doch noch oder So ein bischen Wärme hat noch keinem geschadet oder Ist das etwa IHR Hund und so weiter...
VG
Kai |
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