Rechtsfragen rund um den Hund

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BeitragVerfasst am: 29.6.2005, 09:27    Titel: Rechtsfragen rund um den Hund    

Über den Hund können selbst die besten Nachbarn in Streit geraten. Während die Halter ihren Hund lieben und sich oft von allerlei Vorschriften gegängelt fühlen, sind Nachbarn oder Passanten mitunter genervt. In vielen Fällen mussten die Gerichte entscheiden. Für beide Seiten ist es sinnvoll, die Rechtslage zu kennen.

Von Andreas Kunze




Wer muss den Haufen wegräumen?

Der Halter, jedenfalls auf öffentlichen Straßen. Geregelt ist das in den Straßensatzungen der Kommunen. Wer den Dreck liegen lässt, riskiert ein Bußgeld.

Allerdings: Es lohnt sich ein Blick, was genau in der Straßensatzung steht. In Düsseldorf zum Beispiel besteht ausdrücklich keine Säuberungspflicht, wenn der Hund sein Geschäft im Rinnstein erledigt.


Wo und wann muss ein Hund angemeldet werden?

Durch die Hundesteuersatzungen der Kommunen ist der Halter meist verpflichtet, einen neuen Hund innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Steuer variiert erheblich: Die eine Stadt verlangt 150 Euro pro Jahr, die andere wenige Kilometer weiter nur 70 Euro.

Leben zum Beispiel Verwandte, die ohnehin öfter den Hund hüten, in einer „günstigen Stadt“, könnten sie den Hund anmelden. Bei Kontrollen spielt in der Praxis meist nur eine Rolle, ob ein Hund überhaupt angemeldet wurde (erkennbar an der Hundemarke).


Lässt sich bei der Steuer sparen?

Für Hunde dürfen Kommunen nur dann Steuern verlangen, wenn sie der „persönlichen Lebensführung“ zuzurechnen sind, also dem privaten Vergnügen dienen. Wird der Hund für Erwerbszwecke gehalten, etwa für die Zucht, entfällt die Steuerpflicht.

Nach Ansicht des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg reicht bereits eine „überwiegend betriebsbedingte Hundehaltung“ (2 S 2113/00), damit die Steuerkasse leer ausgeht. Ein Blick in die Hundesteuersatzung hilft. Dort sind Ausnahmen zum Beispiel für Behinderte zumeist ausdrücklich geregelt.


Wann gilt Leinenzwang?

Vielfach haben Kommunen einen generellen Leinenzwang eingeführt, und zwar für alle Hunderassen. Ob das jedoch in der Zukunft Bestand haben wird, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr fraglich geworden.

Die Richter kippten die „Verordnung über das Halten von Hunden in der Stadt Hemmingen", die auf allen öffentlichen Wegen einen Leinenzwang vorsah. Das sei unverhältnismäßig, so das Gericht. Es sei nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell eine Gefahr für Hund und Mensch ausgehe (Az: 11 KN 38/04).


Müssen Taxifahrer auch Hunde mitnehmen?

Ja, die Beförderungspflicht umfasst grundsätzlich auch Hunde, urteilte unter anderem das Oberlandesgericht Hamm (3 Ss OWi 61/92). Weigert sich der Taxifahrer, kann das vom Ordnungsamt mit einem Bußgeld verfolgt werden. Ein großer Hund, beispielsweise ein Dobermann, kann aber je nach Platzangebot ein Risiko darstellen. In so einem Fall darf der Taxifahrer den Transport ablehnen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: IV/5 Ss (OWi)/03 - OWi 6/04).


Dürfen Hunde Zug fahren?

Ja, das hat die Bahn detailliert in ihren Tarifbedingungen geregelt: „Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden.“ Das ist dann sogar kostenlos.

Größere Hunde, „die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können“, dürfen mitgenommen werden, wenn sie „angeleint und mit einem Maulkorb versehen sind“. Hunde fahren zum halben Preis.


Kann der Vermieter Hundehaltung verbieten?

Weder bei Miet- noch bei Eigentumswohnungen gibt es dazu eine generelle Vorschrift. Es hängt davon ab, was im Mietvertrag oder in den Beschlüssen der Eigentümerversammlung steht. Ein Vermieter kann nachträglich noch verlangen, dass der Hund abgeschafft wird.

Er muss dann triftige Gründe anführen, etwa weil der Hund wiederholt das Treppenhaus verschmutzt hat (Amtsgericht Hamburg-Altona, Az: 316 a C 97/89). Das gilt insbesondere bei Kampfhunden (Landgericht Krefeld, Az: 2 S 89/96).


Wann darf ein Hund zu Hause bellen?

Wie viel Lärm durch einen Hund für Nachbarn zumutbar ist oder nicht, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem Jahre 1987 hat Richtwerte geschaffen: Hundegebell von insgesamt 30 Minuten täglich oder ununterbrochenes Gebell von mehr als zehn Minuten ist demnach bereits als unzumutbar einzustufen. Das Gericht hat außerdem entschieden, dass vor 8 Uhr morgens und nach 19 Uhr abends in besonderem Maß Anspruch auf Ruhe besteht (Az: 22 U 265/87).


Wer haftet für Schäden?

Grundsätzlich der Halter. „Wird durch ein Tier ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“ (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Das Landgericht Mainz (Az: 3 S 8/04) hat jüngst entschieden, dass ein Hundehalter selbst dann zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat.

Toben mehrere Hunde unangeleint herum und verletzen einen Menschen, muss der Halter auch dann aufkommen, wenn die genaue „Tatbeteiligung“ seines Hundes unklar bleibt. Die Halter können dann untereinander Regress nehmen.


Haftet auch jemand, der den Hund mal Gassi führt?

Ja. Es haftet auch, wer lediglich vorübergehend die Aufsicht übernommen hat, § 834 Bürgerliches Gesetzbuch. In den Hunde-Haftpflichtversicherungen (s. Kasten) ist aber üblicherweise die Haftung des – nicht gewerblichen – Hundehüters mitversichert. Wer aus Gefälligkeit die Aufsicht über einen Hund übernimmt, sollte sich deshalb erkundigen, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.


Darf ein Gastwirt Hunde verbieten?

Ja, denn ein Gastwirt oder ein Hotelier hat das Hausrecht. Weigert sich der Halter, das Lokal zu verlassen, droht sogar ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem: Obwohl für den Hund im Hotel meist ein Aufpreis von sechs bis zwölf Euro fällig wird, besteht kein Anspruch darauf, dass der Hund vom Hotel mitverpflegt oder mit ins Restaurant darf.

Das Landgericht Frankfurt urteilte, der Preisaufschlag sei ein Ausgleich für die erhöhte Dienstleistung, ein Reisemangel könne wegen des Restaurantverbots nicht geltend gemacht werden (Az: 2/24 S 59/99).


Wer bekommt den Hund bei einer Scheidung?

Hunde werden bei einer Scheidung wie Hausrat betrachtet. Eine enge Bindung zählt jedoch. Das Amtsgericht Walsrode (Az: 7 C 1028/03) sprach jedenfalls einer Frau das Eigentum am Hund zu, da sie sich am meisten um das Tier gekümmert hatte (u.a. Steueranmeldung, Arztbesuche). Hat ein Paar den Hund gemeinsam angeschafft, kann der eine aber verpflichtet werden, dem anderen eine angemesse


Gibt es ein Umgangsrecht?

Nein, ein Ex-Ehepartner kann kein Umgangsrecht nach der Trennung fordern, so das Oberlandesgericht Bamberg (Az: 7 UF 103/03) – möglicherweise muss er aber für den Hund zahlen. Denn ein Hund trägt zur Lebensqualität bei, meinte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Da geschiedene Ehegatten einen Anspruch darauf haben, die bisherige Lebensqualität zu erhalten, seien die Futter- oder Tierarztkosten für einen Hund bei der Unterhaltsbedürftigkeit mit zu berücksichtigen (Az: 2 UFH 11/96).

Darf ein Hund erben?

Nein, erben dürfen nur rechtsfähige Personen, entschied die 16. Zivilkammer des Münchner Landgerichts (Az: 16 T 22604/03). Eine geschiedene, kinderlose Hundebesitzerin hatte in ihrem Testament neben einigen Familienangehörigen ihren Hund als Erben eingesetzt. Dem erteilte das Gericht eine Absage.

Möglich ist jedoch, etwa der Nachbarin Geld zu vermachen – mit der Auflage, den Hund auf Lebensdauer zu versorgen. Ob die Auflage eingehalten wird, kann durch einen Testamentsvollstrecker überwacht werden.

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