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seekrabbe Moderator
Alter: 66 Anmeldedatum: 08.10.2011 Beiträge: 1256 Wohnort oder Bundesland: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 8.7.2012, 08:49 Titel: Animal Holding |
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Tierschützer wünschen sich strengere Richter
Eine 53-jährige Düsseldorferin hat in ihrem Haus mit 113 Pudeln zusammen gelebt. Ein Amtsrichter verurteilte sie jetzt zu 2100 Euro Strafe. Tierschützer wünschen sich strengere Gerichte - und setzen sich ein dafür, dass das sogenannte Animal Hoarding als Krankheit anerkannt wird.
Vor wenigen Wochen war es ein Mann in Berlin, der mit 140 Kleintieren, vor allem Mäuse, Hamster und Ratten, in einer Zweizimmerwohnung hauste. Eine Amtsärztin ließ die völlig verdreckten Tiere ins Tierheim bringen. Im Mai rettete der Tierschutz-Notruf knapp 90 Haustiere aus der Obhut eines offenkundig überforderten Halters in Bremen. Und das Verwaltungsgericht in Göttingen sorgte im April diesen Jahres dafür, dass einem Ehepaar untersagte wurde weiterhin mit 700 (!) Hunden, Kaninchen und Meerschweinchen unter einem Dach zu leben. Animal Hoarding heißt dieses Phänomen, das in vielen Fällen krankhafte Züge hat. Doch rechtlich ist das übermäßige Horten von Tieren kaum eingegrenzt, beklagen Tierschützer. Berichte darüber häufen sich.
So ist der Fall aus Düsseldorf exemplarisch für die Problematik: 2100 Euro Geldstrafe soll eine 53-jährige Frau zahlen, urteilte am Mittwoch ein Amtsrichter. Sie hatte mit 113 Pudeln in ihrem Einfamilienhaus gelebt. "Völlig verfilzt" seien die Tiere gewesen, verwahrlost, unterversorgt und zum Teil in viel zu enge Käfige eingepfercht, als eine Tierärztin des Veterinäramts die Frau im Juli 2011 besuchte. Zwei Tierheime nahmen die Pudel anschließend auf. Mit viel Hingabe und Geld wurde sie ärztlich versorgt, aufgepäppelt und später alle - so versichert eine Mitarbeiterin im Düsseldorfer Tierheim - an neue Halter vermittelt. Von einem "Happy End" mögen Tierschützer jedoch nicht reden.
Ab wann beginnt krankhaftes "Animal Hoarding"?
Vorschriften, wie Tiere zu halten sind, gibt es in Deutschland kaum. Das Tierschutzgesetz etwa gibt nur allgemeine Vorgaben. Weiterreichende Verordnungen gebe es nur für Hunde, Nutztiere und zum Thema Tierschlachtung. "Für Katzen und andere Kleintiere gibt es keine Vorgaben zur Haltung", erklärt ein Essener Amtstierarzt auf Anfrage.
Mit einer Checkliste versucht man beim deutschen Tierschutzbund in den Griff zu kommen, ab wann man überhaupt von "Animal Hoarding" sprechen kann, also dem Horten von Tieren zu deren Schaden: Werden mehr Tiere als durchschnittlich üblich gehalten? Das wären dann mehr als drei Hunde, drei bis vier Katzen und/oder "ca. 5 Nager" pro Halter. Ein weiteres Kriterium: Zeigt der Halter "trotz überdurchschnittlich hoher Tierzahl und zu geringem Raumangebot keine Einsicht, dass der Tierbestand reduziert werden muss"?
Quelle: WAZ
Lieben Gruß
Sunny und Elke |
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