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KruemelBB Rang 11
Alter: 60 Anmeldedatum: 10.11.2010 Beiträge: 1833 Wohnort oder Bundesland: Bielefeld
Hunde der User: Lion Simba vom Deipen Brook
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Verfasst am: 16.1.2012, 17:33 Titel: Pfefferspray |
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Hallo zusammen,
nachdem Simba ja vor einiger Zeit mal wieder attakiert wurde (hatte ich berichtet) und ich mich nicht mehr auf unserem Lieblingswaldweg traue, habe ich mir Pfefferspray zugelegt. Es gibt etwas Sicherheit, aber eigentlich weiss ich gar nicht, ob ich es wirklich nutzen will weil ich nicht weiss ob es einem evtl Angreiferhund schaden kann (soll na nur kurz abschrecken).
Hat dazu jemand Erfahrungen ? _________________ Grüsse, Birgit mit Simba |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Verschoben: 16.1.2012, 17:41 Uhr von Anja O`Glendence Von Plauderecke nach Verhalten |
bettynell Rang 10
Alter: 63 Anmeldedatum: 19.10.2008 Beiträge: 1493 Wohnort oder Bundesland: Ennepetal
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Verfasst am: 17.1.2012, 09:45 Titel: |
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Hallo Birgit,
ich habe seit Jahren Pfefferspray in der Tasche und bin froh, dass ich es noch nie benutzen mußte. Wichtig ist die Windrichtung, wenn du es anwendest .
Ich habe bis jetzt alle Hunde durch mein Geschrei vertrieben .
Ich lasse grundsätzlich keine fremden Hunde mehr auf meine beiden zurennen, schreite dann immer dazwischen und bitte die Halter den Hund abzurufen.
LG Birgit |
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Blondes Rang 11
Alter: 62 Anmeldedatum: 10.08.2006 Beiträge: 2525 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Spike Little Rock
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seekrabbe Moderator
Alter: 66 Anmeldedatum: 08.10.2011 Beiträge: 1256 Wohnort oder Bundesland: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 17.1.2012, 15:57 Titel: |
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mh, also ich bin bei pfefferspray skeptisch. wenn der wind von der falschen seite kommt, kann auch sunny was abbekommen und nicht nur der "feind". auch hätte ich angst selber etwas von dem spray in den augen abzubekommen.
Augen: Eine Schwellung der Schleimhäute bewirkt das sofortige Schließen der Augenlider für ungefähr fünf bis zehn Minuten.
Atmung: Ein Einatmen des Pfeffersprays führt zu Husten und Atemnot, selten Ersticken.
Haut: Die besprühten Stellen „brennen“ und zeigen für 15 bis 30 Minuten einen Juckreiz. Je nach Dosierung kann es aber noch 48 Stunden dauern, bis die Wirkung nachlässt.
Alle Symptome treten sofort oder nach wenigen Sekunden auf.
Der medizinische Wirkmechanismus von Oleoresin capsicum beruht zum einen auf der heftigen Stimulation von Nozizeptoren (schmerzempfindende Sinneszellen) in afferenten Nervenzellen. Die Ausschüttung von Substanz P (eines Neurotransmitters) führt akut zu einer Membrandepolarisierung.
Die längerfristige Anwendung von Oleoresin capsicum führt zu einem Fehlen von Substanz P, dadurch kommt es zu der schmerzstillenden Wirkung, weil die Erregungsleitung blockiert wird. Zusätzlich wird durch Oleoresin capsicum eine Entzündungsreaktion ausgelöst.
Es besteht das Risiko, insbesondere für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluss, dass die Wirkung tödlich ist. Allein in Kalifornien wurden seit 1993 27 Tote dokumentiert. Weiteren Forschungen zufolge verstärke der Wirkstoff Capsaicin die Sterblichkeitsrate von Menschen unter Einfluss von Kokain um ein Vielfaches, siehe den entsprechenden Abschnitt im Artikel Capsaicin.
Am Auge führt Oleoresin capsicum zu einem heftigen brennenden Schmerz sowie zu einem krampfartigen Schluss der Augenlider. Daneben kommt es zu einer Rötung und Schwellung der Bindehaut und zu heftigem Tränenfluss. Vereinzelt sind Schädigungen des Hornhautepithels beschrieben, diese heilen jedoch folgenlos ab. Träger von Kontaktlinsen können vermehrte Reaktionen zeigen, weil sich zwischen der Kontaktlinse und der Hornhaut ein Wirkstoffdepot entwickeln kann. Das längere Einwirken von Oleoresin capsicum kann zu einer herabgesetzten Schmerzempfindlichkeit führen, die einen selteneren Lidschlag zur Folge haben kann. Es besteht die Gefahr, dass es zu einer zeitweiligen Erblindung von 15–30 Minuten kommt.
Die Wirkung auf die Atemwege ist stark davon abhängig, in welchem Ausmaß der Wirkstoff in den Mund und die Atemwege gelangt; ein Hustenreiz tritt jedoch fast immer ein. Teilweise kann es bei Asthmatikern zu einer Verkrampfung des Bronchialsystems und zum Stimmritzenkrampf kommen. Insbesondere bei labiler Blutdrucklage oder vorbestehendem arteriellen Bluthochdruck können alle zuvor benannten Reaktionen zu massiven Kreislaufbeschwerden (siehe hypertensive Krise) führen. Die körperlichen Reaktionen sind dazu geeignet, getroffene Personen zusätzlich psychisch zu beeinflussen, so dass auch eine Verstärkung des aggressiven Verhaltens oder eine panikartige, furchtsame Reaktion folgt.
Eine Histaminausschüttung führt zu einer Hautrötung und kann eine Quaddelbildung und Schwellung auslösen, selten kommt es zu Blasenbildung. Die genannten Symptome klingen meist über einen Zeitraum bis 45 Minuten ab, eine Reinigung der betroffenen Körperstellen kann diese Zeit verkürzen.
ausserdem frage ich mich auch wie die rechtliche seite aussieht?
nehmen wir an, ein hund kommt auf mich zu gerannt und will sunny beissen. ich benutze diesen spray und der hund hat pfeffer in den augen und diese werden erheblich verletzt. wer haftet bzw. ist das notwehr?
bekommt der besitzer des anderen hundes im "nahkampf" etwas ab, kann er mich haftbar machen?
Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen. Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein und Reichweite und Sprühdauer müssen begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.
Allerdings ist die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin capsicum in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[11] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.
Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland
In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichen, so dass sie nicht dem WaffG unterliegen. Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet werden.
In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[14] Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.
Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (unmittelbarer Zwang).
lieben gruß
sunny und elke
quelle: wikipedia |
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westiemaus Rang 00
Alter: 39 Anmeldedatum: 17.01.2012 Beiträge: 1 Wohnort oder Bundesland: berlin
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Verfasst am: 17.1.2012, 17:15 Titel: |
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Hab mal in einem Forum gelesen das bei einem Pfefferspray die Gefahr groß ist das man sich selber ansprüht Faszinierend wie Leute von sich auf andere Leute schließen ohne sie zu kennen! Mir egal, ohne Pfefferspray gehe ich nicht aus dem Haus, trage ich ständig bei mir. Ob in der Hosentasche, Jackentasche oder im Beutel. Auch im Auto hab ich eines deponiert. Benutzt hab ich es noch nie, aber wer weiß. Ich baue lieber vor. |
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KruemelBB Rang 11
Alter: 60 Anmeldedatum: 10.11.2010 Beiträge: 1833 Wohnort oder Bundesland: Bielefeld
Hunde der User: Lion Simba vom Deipen Brook
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Verfasst am: 17.1.2012, 17:29 Titel: |
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Hallo zusammen,
erst einmal bin ich doch beruhigt, dass auch andere Westie-Besitzer Pfefferspray in der Tasche haben. Den Einsatz halte ich auch nicht für unproblematisch da ich keinen anderen Hund verletzten möchte, weil das Problem ist meinstens der Mensch, der seinen Hund nicht im Griff hat. Der Einsatz des Pfeffersprays gegen einen angreifenden Hund ist legal, da hatte ich mich vorab bei der örtlichen Polizei erkundigt. Aber nicht alles was legal ist ist ja auch wirklich gut ...
Bin mal dem alten Link von Angela gefolgt und das mit dem Dazer hört sich sinnvoller an. Muss ich mal stöbern wie wir so einen bekommen... Danke für die Tipps. _________________ Grüsse, Birgit mit Simba |
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