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Kai Rang 08
Alter: 55 Anmeldedatum: 30.11.2005 Beiträge: 593 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Balu von der Rekener Mühle Braveheart Scooby Jr. of Ivy Garden
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Verfasst am: 17.12.2008, 13:03 Titel: Hund und Mietverhältnis |
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Kündigung des Mietverhältnisses
Leitsatz:
Das Interesse an einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht vorrangig gegenüber dem Interesse des Mieters an der mietvertraglich nicht verbotenen Tierhaltung, solange das Tier (hier: Kampfhund) den Hausfrieden nicht stört.
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LG Berlin 64. Zivilkammer, Urteil vom 6. Mai 2005, Az: 64 S 503/04 _________________ ...errare humanum est...
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