Zähne - fehlende Prämolaren



 
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Idefix
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BeitragVerfasst am: 17.2.2004, 08:30    Titel: Zähne - fehlende Prämolaren    

Guten Morgen zusammen!
Seit Sonntag beschäftigt mich das Thema Zähne bzw. fehlende Prämolaren beim Westie mal wieder. Gefordert sind beim Westie 6 Schneidezähne oben und unten. Wie sieht das mit den Prämolaren (Vorderbackenzähne) aus? Ich kann hierüber so gut wie nichts finden.

Auf einer Ausstellung am Sonntag ( Lachen Wir erreichten ein V2 und das,
obwohl es unsere 1. war!!!) kam ich mit einem anderen Züchter ins Gespräch. Wir kamen auf das Thema Zähne. Dieser erklärte mir, dass es für einen Westie sogar gut sei, wenn 2P1 fehlen würden. Das stünde im Rassestandard?! Er zeigte mir eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung seiner Hündin, bei der dies sogar vom Zuchtwart so eingetragen war. Angeblich ist es bei den britischen Züchtern sogar erwünscht, dass P1+P2 fehlen!? Nun bin ich natürlich mal wieder am Grübeln.

Meine Hündin ist vollzahnig, d.h., ihr fehlt kein Zahn. Sie ist zuchttauglich geschrieben. Meinem Rüden fehlen 2P1. Er ist auch zuchttauglich geschrieben, aber ohne dass das Fehlen der P1 erwähnt wird. (Beide vom VDH)

Was ist nun die "richtige" Aussage? Wer weiß Antwort bzw. kann Hinweise auf Lektüre geben?

Gruss Idefix
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Barbara Westiepalace
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BeitragVerfasst am: 17.2.2004, 11:22    Titel:    

hallo idefix
zuerst einmal "herzlichen glückwunsch " zu v2....

hier ein kleiner ausschnitt von dr. wilfried peper:
" rassestandard / zähne - es gehört zu den liebenswerten unvollkommenheiten englischer rassestandards, sich über die prämolaren und molaren, sowie über die zahnzahl eines noch als korrekt anzusehenden gebisses auszuschweigen. damit ist indessen noch keineswegs gesagt, dass bei den betreffenden rassen international verbindlich auch alle prämolaren und molaren fehlen dürfen. auch die englische unart, gegenüber gebißfragen, insbesondere was die vollständigkeit anbetrifft, eine zuweilen schon unverantwortlich großzügigkeit an den tag zu legen, gibt kynologischen laien und vornehmlich wirtschaftlich interessierten vermehrern prämolarloser hunde nicht die sachliche berechtigung zu behaupten, der standard des mutterlandes erlaube das fehlen alles nicht ausdrücklich genannten zähne. solange das standardführende land einer rasse nicht den traurigen mut besitzt, in dem bei der FCI hinterlegten standard unmißverständlich festzulegen, dass alle im standard nicht ausdrücklich genannnten zähne fehlen dürfen, so lange gilt der grundsatz der vollständigkeit. und an diesen grundsatz pflegt sich die überwiegende mehrheit der FCI mitgliedsländer, unter ihnen die bundesrepublik deutschland, auch zu halten. im übrigen hat der kennel club im glossar zu seinem rassenstandards " gebisse" als vollständige gebisse mit 42 zähnen definiert. vom grundsatz der vollständigkeit sind jedoch kynologisch gerechtfertige ausnahmen zulässig. beim westie hat der kft in übereinstimmung mit der zuchtordnung des VDH hinsichtlich der zahnformel eine international als vorbildlich angesehene regelung getroffen: vier fehlende prämolaren gelten als erlaubter, das heißt nicht zu bestrafender prämolarverlust. grund für diese tatsache ist, dass einersetis vier fehlende prämolaren die gebrauchstüchtigkeit eines arbeitsterrier ( kieferverletzungen ) nocht nicht einschränken, und andererseits vollzahnigkeit, große zähne und ein im vergleich zum oberkopf relativer kurzer fang bei einer rasse, die nicht zuletzt aufgrund der sünden des mutterlandes in starkem maße zum prämolarverlusten neigt, nur schwierig zu erreichen sind. inzwischen haben zumindest einige deutsche zwinger durch eine vielzahl auch international hochprämierter sieger den beweis erbracht, dass dieses ziel durch einen sorgfältigen´, die gesetze der genetik beachtenden zuchtaufbau durchaus verwirklicht werden kann. im übrigen wird nach den sehr differenzierten bewertungsregeln des kft kein ansonsten erklassiger westie, nur weil ihm etwas 5 prämolaren fehlen, zuchteinschränkend abqaulifiziert. nur eine titelanwartschaft darf einen solchen hund nicht zuerkannt werden - sofern der richter sich an die gültigen bestimmungen hält. andererseits wird kein zweitklassiger hund, nur weil er vollzahnig ist, jemals eine anwartschaft erhalten. fast zweistelliger oder gar vollständiger prämolarverlust muß jedoch zum verlaust der zuchttauglichkeit führen"


ups.... was für ein roman Geschockt

unter dateien / gesundheit / gebiß findest du auch noch info's

lg
barbara
Idefix
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BeitragVerfasst am: 17.2.2004, 16:20    Titel:    

Danke Barbara!

Dies ist wirklich ein ganz schön umfangreicher "Roman". Werd mir den
in Ruhe zu Gemüte führen und ev. noch einmal darauf zurückkommen.

Gruss Idefix
Anja O`Glendence
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BeitragVerfasst am: 17.2.2004, 16:50    Titel:    

Hallo Idefix,

erstmal herzlichen Glückwunsch. Wo warst Du denn?

Ausschnitt aus "Zuchtzulassung des Klub für Terrier e.V."
Bei folgenden Rassen sind 4 Prämolarverluste erlaubt (sofern die Standrads nichts anderes vorschreiben).
(...) West Highland White Terrier (...)
Fehlen fünf Prämolare, so kannd er Hund noch zur Zucht zugelassen werden, sofern keine sonstigen gravierenden Fehler (Wesen, Anatomie) vorhanden sind bzw. wenn er solche Vorzüge aufweist, dass sie eine Zuchtverwendung vertretbar erscheinen lassen.
Bei den fehlenden Prämolaren darf es sich nicht ausschkießlich um die P3 oder P4 handeln. Ist dies der Fall, kann der Hund nicht zugelassen werden.

(...)

Viele Grüße
Anja

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BeitragVerfasst am: 16.6.2007, 12:35    Titel:    

Hallo, liebe Züchter Welle

wollte das Thema nochmal kurz aufgreifen.
Ich bin heute mit Gina beim Tierarzt zum impfen gewesen. Dabei eine Untersuchung usw. und sie hat festgestellt das Gina bds. der 4 er im Unterkiefer fehlt, (sie meint doch dann wohl den P4??) . Sonst ist sie putzmunter und alles o.K. Große Rassen sagt sie werden von der Zucht ausgeschlossen , ist das auch bei unseren Westies so? Habe zwar nicht vor mit ihr zu züchten würde mich aber trotzdem interresieren, den Gina bleibt ja troztdem unsere Knuddelmaus

Danke und liebe Grüße Sandra
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BeitragVerfasst am: 16.6.2007, 14:47    Titel:    

Hallo Sandra
Nein es dürfen bei Westie Zähne fehlen .

Lg Angelika

Ausschnitt aus "Zuchtzulassung des Klub für Terrier e.V."
Bei folgenden Rassen sind 4 Prämolarverluste erlaubt (sofern die Standrads nichts anderes vorschreiben).
(...) West Highland White Terrier (...)
Fehlen fünf Prämolare, so kannd er Hund noch zur Zucht zugelassen werden, sofern keine sonstigen gravierenden Fehler (Wesen, Anatomie) vorhanden sind bzw. wenn er solche Vorzüge aufweist, dass sie eine Zuchtverwendung vertretbar erscheinen lassen.
Bei den fehlenden Prämolaren darf es sich nicht ausschkießlich um die P3 oder P4 handeln. Ist dies der Fall, kann der Hund nicht zugelassen werden.

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BeitragVerfasst am: 16.6.2007, 23:04    Titel:    

Hallo,

die P1 und einige Fachgmeinungen besagen auch die P2 seinen rudimentäre Zähne, wie die Weisheitszähne beim Menschen.
Im engl. Rassestandard steht davon aber leider nicht, LEIDER, denn wäre es so, müssten sich alle Länder daran halten und diese leidige Zahndiskussion hätte ein Ende.

Solange wir hier unsere Hunde nach Zähnen auswählen müssen, sind wir rückständig udn besinnen uns nicht wirklich aus Wesentliche.

Es mag sein, dass im Rest der Welt in der Ausstellungsszene ein paar HUnde mit weniger Zähnen herumlaufen, aber davon haben wir hier nunmal auch genug, nur die sieht man nicht aus Ausstellungen, weil sie hier nicht erwünscht sind.
Andersrum gibt es auch im Rest der Welt durchaus vollzahnige HUnde und die anderen müssen nicht ausschliesslich mit Brei ernährt werden, wie es einem manche Zahnbefürworter Glauben machen wollen.

Ein HUnd mit mehr als vier fehlenden Prämolaren lebt nicht schlechter als ein vollzahniger Hund (und sehrwohl können Hpndinnen mit fehlenden P4 Nabelschnüre durchbeissen), HUnde mit nachhaltigen Erbkrankheiten jedoch, würden bestimmt mit jedem Hund gerne tauschen, der ausser ein paar fehlender Zähne kerngesund ist.

Liebe Grüße
Anja

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BeitragVerfasst am: 17.6.2007, 15:16    Titel:    

Vielen Dank an Angelika u. Anja für die Antworten

Ich wünsche noch einen schönen restl. Sonntag LG Sandra
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