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Kai Rang 08
Alter: 55 Anmeldedatum: 30.11.2005 Beiträge: 593 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Balu von der Rekener Mühle Braveheart Scooby Jr. of Ivy Garden
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Verfasst am: 20.10.2006, 12:46 Titel: Hundesteuer |
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Hallo,
nachstehend zwei interessante Urteile zur Hundesteuer:
1)
Für den Hund einer behinderten und depressiven Frau muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz Hundesteuer gezahlt werden.
Das Tier sei nicht dafür ausgebildet, Behinderten Hilfe zu leisten, teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit und bestätigte eine Entscheidung der Stadt Bad Kreuznach. Die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung liege nicht vor. Der Ehemann der Frau hatte widersprochen und argumentiert, das Tier solle die Depression seiner Frau lindern.
Die Frau leidet an Multipler Sklerose. Die Stadt hatte festgestellt, dass der Rottweiler nicht angemeldet war und 78,20 Euro Hundesteuer verlangt. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Nach Auffassung des Gerichts käme eine Steuerbefreiung jedoch nur in Betracht, wenn der Hund wegen einer Krankheit oder Behinderung gehalten wird und dem Halter «nützliche und unterstützende» Vorteile bringt. Der Stadtrat von Bad Kreuznach habe zudem nicht geregelt, dass auch für Hunde depressiver Menschen eine Befreiung von der Hundesteuer gewährt werden könne.
2)
[i]Auch ein Bauer muss für seinen Wachhund Hundesteuer zahlen. Ein Landwirt aus Herford hatte sich geweigert, Steuern für seinen Boxer-Schäferhund-Mischling zu zahlen. Er hatte gegen die Stadt geklagt und sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen berufen: Demnach sind Tiere, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, nicht steuerpflichtig. Außerdem lebe das Tier nur auf dem Hof und verursache der Kommune daher keine Kosten.
Nach Ansicht des Mindener Gerichts passt der Begriff «gewerbliche Zwecke» jedoch nur, wenn das Unternehmen zwingend auf Hunde angewiesen ist - etwa bei einer Schule für Artistenhunde, einer Hundezucht oder einem Tierhandel. Für einen Bauernhof treffe dies nicht zu.
Auch die Frage, ob der Vierbeiner nur auf dem Hof lebe, sei nebensächlich. Denn eine Hundesteuer sei eine «Aufwandsteuer für die persönliche Lebensführung». Es komme nicht darauf an, ob das Tier Kosten für die Stadt, etwa für die Straßenreinigung, verursache.
Wichtig auch für Wachhund-Westies!
VG
Kai
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1) VG Koblenz, Az. 2 K 254/05
2) VG Minden, Az. 11 K 3527/02
_________________ ...errare humanum est...
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