Tierarzt trotz Notdienst nicht erreichbar – 5.000 € Bußgeld
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Anja O`Glendence Moderator
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Verfasst am: 7.3.2008, 16:52 Titel: Tierarzt trotz Notdienst nicht erreichbar – 5.000 € Bußgeld |
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Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz (AZ: Kf 3/06.MZ) hat mit Urteil vom
07.02.2007 einen Tierarzt, der während eines offiziellen Notdienstes
unerreichbar war, zu einem Bußgeld von 5.000 € verurteilt. Denn bei
einer derartigen Nachlässigkeit handelt es sich um eine
schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten.
Der Besitzer eines Kaninchens hatte zunächst zwei Stunden lang
vergeblich die Notrufnummer des Tiermediziners gewählt. Dann eilte er
mit dem kranken Tier selbst zur diensthabenden Praxis – doch dort
reagierte niemand auf sein halbstündiges Klingeln und Klopfen, obwohl
das Arztschild beleuchtet und die Rollläden aufgezogen waren.
Kern der Notfalldienstpflicht ist die ständige Erreichbarkeit des
Notfallarztes während der gesamten Dienstzeit. Ein zum Notdienst
eingeteilter Tierarzt muss sowohl telefonisch erreichbar sein als
auch für die Behandlung unangemeldeter Notfallpatienten bereit
stehen.
Den Verwaltungsgerichten obliegt als Berufsgerichten für Heilberufe
auf Antrag der Landestierärztekammer die Entscheidung über
berufsgerichtliche Maßnahmen, welche Bußgelder bis zu einer Höhe von
100.000 € vorsehen.
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Frank Richter
Rechtsanwalt
Friedrich-Ebert-Anlage 16
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Tel.: +49 - (0) 6221 - 475 107
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"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann"
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