Halter haften für ihre Hunde
|
|
|
Autor |
Nachricht |
Susann of Ibengarden Rang 11
Alter: 52 Anmeldedatum: 14.04.2004 Beiträge: 2121 Wohnort oder Bundesland: Thüringen
Hunde der User: Napoleon von der Luehr Isabelle von Charleville Arabella of Ibengarden
|
Verfasst am: 14.6.2007, 08:26 Titel: Halter haften für ihre Hunde |
|
|
|
Halter haften für ihre Hunde
Wer sich einen Vierbeiner anschafft, sollte sich Gedanken über eine spezielle Haftpflichtversicherung machen.
Selbst kleine niedliche Welpen können ihren Halter in arge Bedrängnis bringen. Die Privat-Haftpflicht berücksichtigt lediglich vorübergehend „neu hinzugekommene Risiken“. Hunde sind also nur für kurze Zeit beim Halter „mitversichert“. Ein Beispiel: Der kleine Welpe büxt aus, rennt vom Garten auf die Straße. Das herannahende Auto sieht den kleinen Hund, versucht ein Ausweichmanöver, der Fahrer verliert die Kontrolle über seinen Wagen, gerät in den Gegenverkehr und verursacht eine Massenkarambolage. Laut Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hätte der Hundehalter das Nachsehen, unabhängig davon, ob ihn nun eine Mitschuld trifft oder nicht. Denn in einem solchen Fall kommt die so genannte Gefährdungshaftung zum Tragen. Und die tritt allein schon deswegen ein, weil der Halter einen Hund besitzt.
Auf einen besonderen Umstand, der vielen nicht bekannt ist, weist der nachfolgende Paragraph hin: Wer etwa als Urlaubsvertretung den Hund eines Freundes beaufsichtigt oder zwischendurch mit dem Hund des erkrankten Nachbarn Gassi geht, kann laut § 834 BGB ebenfalls in die Haftungsfalle geraten. Dagegen hilft eine Hunde-Haftpflichtversicherung. Denn üblicherweise versichern Hunde-Haftpflichtversicherungen die Haftung des – nicht gewerblichen – Hüters mit. Halter, die noch nach der passenden Versicherung suchen, sollten auf diesen Passus achten. Hunde-Haftpflichtversicherungen kosten im Regelfall pro Jahr zwischen 70 und 80 Euro. Üblicherweise versichern die Policen gegen unberechtigte Ansprüche, sie regulieren berechtigte Ansprüche, übernehmen aber keine Schäden, die der Hund dem Tierhalter selbst zufügt. Beachten sollten Halter auch, wie die jeweiligen Anbieter die Selbstbeteiligung im Schadensfall regeln. Oft genug fallen nämlich Kleinschäden an, auf denen der Halter bei entsprechender Selbstbeteiligung sitzen bleibt. Angehende Hundebesitzer sollten sich vor dem Kauf informieren, welche Anbieter welche Rasse von ihrem Versicherungsschutz ausklammern. Viele Versicherer winken nämlich ab, wenn der Versicherungsnehmer einen als besonders gefährlich eingestuften Hund versichern möchte.
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG _________________ Warum kann ich keine Beiträge schreiben? | Netiquette | Forums-Regeln
+++EINMAL WESTIE, IMMER WESTIE!
|
|
|
|
Google Anzeigen
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nur Clubmitglieder können alle Beiträge eines Themas lesen und auch beantworten.
Als registriertes Mitglied kannst du in den Bereichen Eilige Fragen, Allgemeines rund um den Terrier, Buchbesprechungen, Ernährung, Erziehung, Gesundheit, Hundesport, Impfen, Urlaub 4 Pfoten und 2 Beine stellen sich vor Pflege, Verhalten, und Tierschutz Themen komplett lesen und beantworten.
Weitere Informationen hierzu findest du hier » Der Westieforum-Club
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen
|
|