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seekrabbe Moderator

Alter: 66 Anmeldedatum: 08.10.2011 Beiträge: 1256 Wohnort oder Bundesland: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 18.4.2012, 17:41 Titel: Hunde und Jogger |
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Hunde und Jogger
Jogger müssen für Hunde "bremsen" entschied das Gericht in einer Schadensersatz- und Schmerzensgeldklarge eines Joggers. Andernfalls riskiert der Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. Nach Auffassung des Gerichts ist nur das Ausweichen eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes. Das Gericht gaben der Klage des Joggers deshalb nur zum Teil statt. Er hatte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhaltes des Hundes einstellen müssen, weshalb ihn eine Mitschuld träfe. Die Versicherung muss nur 70% des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzensgeldes zahlen.
OLG Koblenz, AZ 5 U 27/03
Sunny und Elke |
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