Wichtige Urteile für Hundehalter

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Anja O`Glendence
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BeitragVerfasst am: 22.12.2009, 14:43    Titel: Wichtige Urteile für Hundehalter    

Quelle: bz-berlin.de

Zitat:
Wer haftet?
Wird ein Tierarzt beim Behandeln eines Tieres verletzt, haftet der Halter dafür. (BGH Az.: VI ZR 166/0Cool


Zitat:
Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss langsamer werden. Verlangsamt er nicht und stürzt über den Hund, haftet er bei Schäden mit – Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03.


Zitat:
Streichelt man einen angeleinten Hund, muss man damit rechnen, gebissen zu werden – entschied das Oberlandesgericht Celle. Der Besitzer ist nicht zu belangen. (Az. 22 Ss 9/02)


Zitat:
Geht ein Hundebesitzer bei einer Hunde-Massenbeißerei dazwischen und wird dabei verletzt, haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Landgericht Mainz Az. 3 S 8/04.


Zitat:
Auch für Hundegebell gibt’s Schmerzensgeld – nämlich dann, wenn jemand schwer erschrocken deswegen stürzt. Oberlandesgericht Celle Celle (Az. 20 U49/96).


Zitat:
Das Ausführen eines Hundes von Nachbarn aus Gefälligkeit stellt eine in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Tätigkeit dar. Kommt der Hundesitter durch den Hund zu Schaden, muss die Unfallversicherung für die Verletzungsfolgen aufkommen. Die Haftung des Halters ist ausgeschlossen ist. Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 213/01).


Zitat:
Die Züchterin einer Rassehundedame verklagte den Besitzer des Dorfhundes, der ihre Prachtdame geschwängert hatte und wollte Schadenersatz. Sie hatte den Akt beobachtet, konnte die Tiere jedoch nicht trennen. Urteil: Klage abgewiesen, die Züchterin habe nicht genügend aufgepasst. Landgericht Lüneburg (Az.: 30 340/91).


Zitat:
Die Besitzerin eines Hundes, die ihr Tier bei starker Hitze in einem Fahrzeug eingeschlossenen hat, muss die Personal- und Sachkosten der Polizei für die Befreiung des Hundes tragen. Die Beamten hatten die Seitenscheibe des Fahrzeugs mit einem Beil eingeschlagen und erhoben dafür eine Gebühr von 83 Euro – rechtens, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 12 A 10619/05).


Zitat:
Springt ein Passant, der zur U-Bahn rennt, aus Angst vor zwei freilaufenden Hunden, die Jagd auf ihn machten, auf das Dach eines parkenden Autos, muss der Hundebesitzer für den Schaden aufkommen. Amtsgericht Frankfurt/ Main (Az. 32 C 2314/99-4Cool.


Zitat:
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Amtsgericht Frankfurt (Az.: 32 C 2314/99-4Cool.


Zitat:
Haltung von Kampfhunden kann vom Vermieter auch dann untersagt werden, wenn im Haus sonst Hundehaltung erlaubt ist. Das Amtsgericht Kassel verwies auf besondere Gefährlichkeit – auch, wenn die Tiere bislang unauffällig waren. (Az. 452 C 2190/01).


Zitat:
Ein am Gartenzaun vorbeilaufender Fußgänger muss dort mit bellenden Hunden rechnen. Mit dem Argument, man sei von einem dort bellenden Hund so erschreckt worden, dass man gestürzt sei, lässt sich kein Schmerzensgeld rechtfertigen. (Landgericht Ansbach, Az.: 1 S 98/92)


Zitat:
Familienmitglied Tier
Nach der Scheidung wird ein Hund dem Hausrat zugerechnet, jedoch muss Rücksicht auf „Wesen und Gefühle des Tieres“ genommen werden. Das Amtsgericht Bad Mergentheim sprach den Hund der Ex-Frau zu, damit er nicht entwurzelt würde. Der Ex-Mann bekam Besuchsrecht. (Az. 1 F 143/ 95)


Ein ähnliches Urteil fiel auch im Fall einer Nichtehelichen Gemeinschaft: Das Paar hatte einen Rottweiler gekauft. Bei der Trennung stellte das Amtsgericht Walsrode gemeinschaftliches Eigentum am Hund fest. Da der Hund aber nicht geteilt werden kann, sprach das Gericht schließlich der Frau den Hund zu. Für den Verlust des Tieres musste der Mann im Gegenzug mit 400 Euro entschädigt werden. (Az. 7 C 1028/03)


Ein Hund kann Anspruch auf Unterhalt haben. Ein geschiedenes Paar vereinbarte vertraglich eine Zahlung von 100 Euro/Monat für den Hund, der bei der Ex-Frau blieb. Als der Mann nicht mehr zahlte, klagte sie. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied für den Hund (und die Ex-Frau). (Az. 2 UF 87/05)


Zitat:
Haustiere dürfen nicht erben, sondern nur rechtsfähige Personen. Im Fall einer kinderlosen und geschiedenen Frau, die ihren Hund als Alleinerben eingesetzt hatte, entschied das Landgericht München für die Angehörigen. Der Bruder durfte das Erbe antreten (Az. 16 T 22604/03).


Zitat:
Beim Reise-Rücktritt wegen der Erkrankung eines Haustieres, muss die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Stornokosten einspringen. Dafür muss das Tier mitversichert sein (Amtsgericht Offenbach, Az. 33 C 213/05).


Zitat:
Bricht ein Hund aus dem Auto aus und verursacht einen Schaden, muss die Tierhalterhaftpflicht zahlen, nicht der Autoversicherer. Der Hund hatte den elektrischen Fensterheber gedrückt, büxte aus und biss ein Pferd. Der Hundehalter verletzte seine Aufsichtspflicht, da es dem Hund möglich war, die Fenster zu öffnen – so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 133/06).


Zitat:
Wer seinen Hund ungesichert im Auto transportiert, riskiert seinen Versicherungsschutz. In Nürnberg sprang ein Hund ins Lenkrad, der Wagen durchbrach die Leitplanke und überschlug sich. Die Autoversicherung verweigerte die Kostenübernahme – zu Recht so das Oberlandesgericht. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt. (Az. 8 U 2819/96).


Zitat:
Ein Hund ist nicht automatisch als bissig einzustufen, wenn er – seinem Jagdtrieb folgend – kleinere Tiere fängt, darf also nicht automatisch Leinenzwang und Maulkorb verordnet kriegen, so das Verwaltungsgericht Saarlouis (Az:6L1176/07). Für die Einstufung der „Bissigkeit” müsse eine „anormal herabgesetzte Reizschwelle” vorliegen.


Zitat:
Ein Hund, der schon einmal als aggressionsbereit und schwer lenkbar aufgefallen ist, darf grundsätzlich nur an der Leine ausgeführt werden. Fällt der Hund erneut einen Jogger an, so macht sich der Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 2 Ns 209 Js 21912/2005).


Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Naturschutzbehörde dürfen Frösche, die sich im Garten angesiedelt haben, nicht entfernt werden. Auch nächtliches Quaken muss hingenommen werden. Frösche unterliegen dem § 20 des Bundesnaturschutzgesetzes.

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