Wolfskralle zum zweiten Mal eingerissen!



 
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Charlyn und Lennox
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BeitragVerfasst am: 9.9.2006, 20:58    Titel: Wolfskralle zum zweiten Mal eingerissen!    

Hallo

Bei unserem Rüden Lennox ist nun schon zum zweiten Mal, innerhalb von einem halben Jahr die Wolfskralle eingerissen gewesen und musste mal wieder gezogen werden.
Jetzt hab ich in der Hundeschule erfahren das man die Wolfskrallen auch mit einer kleinen OP entfernen lassen kann.
Kann mir vielleicht jemand was darüber sagen???
Ich versteh nicht warum unser Tierarzt uns nicht darauf aufmerksam gemacht hat.
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Christa
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BeitragVerfasst am: 9.9.2006, 21:14    Titel:    

Hallo
vor dem 01.06.98 wurden die Wolfskrallen(Afterkralle) bei bis zu 3 Tage alten Welpen ohne Narkose entfernt.
Laut Tierschutzgesetz v. 01.06.98 ist dies nicht mehr erlaubt.
Es ist erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
LG
Christa

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BeitragVerfasst am: 9.9.2006, 21:14    Titel:    

Hallo,

die gesunde Wolfskralle zu entfernen gleicht einer Amputation und ist verboten!

Wenn aber wie in deinem Fall zu vermuten, die Amputation medizinisch indiziert ist, dann sollte dein Tierarzt doch schon abwägen. Vielleicht solltet Ihr noch mal bei einem anderen TA vorstellig werden.


Viele Grüße

Kai

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Charlyn und Lennox
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BeitragVerfasst am: 10.9.2006, 08:51    Titel:    

Hallo Christa und Kai!
Danke ihr habt mir da schon etwas geholfen. In der Hundeschule hatte es sich so angehört als währe das entfernen der Wolfskralle nur ein kleiner Eingriff, aber anscheinend ist es das wohl leider nicht Weinen
Wir werden dann nächste Woche wohl mal einen anderen Tierarzt zu Rate ziehen. Weil angenehm ist es für unseren Lennox nicht gerade, er hat Schmerzen und humpelt schon seit einer Woche mit diesem Verband herum.
Na mal sehen was der andere TA sagt.

Danke aber schon mal!
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BeitragVerfasst am: 10.9.2006, 12:48    Titel:    

Hallo,

das Einreissen der Afterkralle gilt als medizinische Indikation und dann darf diese "gezogen" werden.
Es ist ein kleiner Eingriff, allerdinsg unter Vollnarkose.

Es gibt Hunde, die haben mit der Afterkralle keine Probleme, wenn aber der Hund öfter daran hängen bleibt, sie sogar einreisst, dann sollte man sie schon entfernen lassen, bevor der Hund immer wieder Schmerzen damit hat.

Sonnige Grüße
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BeitragVerfasst am: 10.9.2006, 14:31    Titel:    

Kai hat folgendes geschrieben:
Hallo,

die gesunde Wolfskralle zu entfernen gleicht einer Amputation und ist verboten!

Wenn aber wie in deinem Fall zu vermuten, die Amputation medizinisch indiziert ist, dann sollte dein Tierarzt doch schon abwägen. Vielleicht solltet Ihr noch mal bei einem anderen TA vorstellig werden.


Viele Grüße

Kai


Hallo!
Dann müsste doch Kastration ohne medizinische Notwendigkeit auch verboten sein Konfus Konfus
In der Praxis ist das doch die Lieblings-OP der meisten TAs dagegen.gif

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BeitragVerfasst am: 10.9.2006, 15:37    Titel:    

Hallo Nicole,

eine Antwort darauf ist schwierig und wird kontrovers diskutiert.

Zur Hilfe, hier der Auszug des § 6 TSchG



§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersu chung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird." Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8 b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie
§ 9 a entsprechend.


Letztlich ist auch die Formulierung aus der Durchführungsverordnung z. LHG NW schwammig und meist liegt die Entscheidung im Ermessen d. behand. TA.


Vg

Kai

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BeitragVerfasst am: 10.9.2006, 16:09    Titel:    

Ist die Wolfskralle denn nicht die Daumenkralle ?????

Und von der Afterkralle habe ich noch nie gehört.

Conni Konfus
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BeitragVerfasst am: 25.9.2006, 14:21    Titel:    

Hallo,

die Daumenkralle ist vorne die 5 Kralle oben, die Afterkralle, bzw. Wolfskralle ist hinten, oben die 5. Kralle.
Unsere Rasse hat diese Kralle ansich nicht.

Es gibt jedoch Rassen da MUSS diese Kralle, in einigen Rassen sogar doppelt vorhanden sein.

Viele Grüße
Anja
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BeitragVerfasst am: 25.9.2006, 18:48    Titel:    

Also die Kralle die sich unser Lennox zum wiederholten male eingerissen hat, ist die Daumenkralle.
Gestern waren wir mal bei einem neuen Tierarzt, der bei uns in der Region einen sehr guten Ruf hat. Da unser unser vohriger TA wie wir langsam erfahren haben, schon sehr als Abzocker bekannt ist.
Aber zum Lennox seiner Kralle wurde uns geraten sie immer möglichst kurz zuhalten und eine unnötige OP eventuell zu umgehen.
Also werden wir mal abwarten und hoffen das das die Kralle jetzt heile bleibt dog
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