Hunde-Einreisebestimmungen in Urlaubsländer



 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Westieforum.de Foren-Übersicht -> Aktuelles
Vorheriges Thema anzeigen Urlaub was macht ihr mit euern Hund?? Beitrag    Beitrag Hundehotel Nächstes Thema anzeigen
Autor Nachricht
Angelika vonderlerche
Moderator
Moderator



Alter: 66
Anmeldedatum: 06.01.2004
Beiträge: 7467
Wohnort oder Bundesland: NRW Solingen

Hunde der User:
Dream of Abigale von der Lerche
Little Lady Bonny vom Wildgarten
Lady Michell vom Wildgarten +24,05,2008
Dressed for Glendence von der Lerche

BeitragVerfasst am: 14.3.2004, 20:27    Titel: Hunde-Einreisebestimmungen in Urlaubsländer    

Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr. Generell ist eine exakte Nachfrage über Einreiseverbote und aktuellen Bestimmungen sehr zu empfehlen.


Dänemark:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Internationaler Impfpass. Hunde, die jünger als drei Monate sind, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung.

Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Rassen
An den Stränden besteht von April bis Ende September, in Wäldern ganzjährig Leinenzwang.
In vielen Restaurants dürfen Hunde mitgebracht werden.
Zum Schutz von Allergikern sind Teilbereiche von öffentlichen Verkehrsmitteln für Hunde gesperrt.
Hunde sind in den meisten Hotels zugelassen. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.
Kontakt: Botschaft des Königreichs Dänemark

Schweden:
Tollwutimpfung, nicht älter als 12 Monate und 45 Tage. Tollwutimpfungen vor einem Alter von drei Monaten sind ungültig. Impfung gegen Staupe (Impfung darf nicht länger als 24 Monate und 45 Tage zurückliegen) und Leptospirose (Gültigkeitsdauer wie Tollwutimpfung).

Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, erhältlich beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Statens jordbruksverk, S-551 82 Jönköping), eine tierärztliche Bescheinigung, Gesundheits- (maximal 10 Tage gültig) und Impfbescheinigung. Prüfung des Impferfolges gegen Tollwut: wie Norwegen. Hunde müssen vor der Impfung gechipt werden. Bei Ersteinreise muss per Blutuntersuchung der Tollwuttiter bestimmt werden.

Tätowierung oder Mikrochip.
Einfuhrgebühr 400 SEK.
Einfuhrverbot nur für Hybriden aus Wolf und Hund. Empfehlenswert ist aber eine genauere aktuelle Bestimmung und die Mitnahme des Abstammungsnachweises.
Leinenzwang.
Hundekotentfernung auf öffentlichen Flächen ist Pflicht.
Hunde sind in Restaurants und Geschäften verboten.
Keine Beförderung in Bus oder Taxi.
Wegen des Allergikerschutzes sind bestimmte Bereiche des öffentlichen Personen-Nahverkehrs für Hunde gesperrt.
Hunde dürfen nur in wenige Hotels mitgenommen werden.
Auf Campingplätzen sind Hunde in der Regel erlaubt.
Kontakt: Botschaft des Königreichs Schweden

Norwegen:
Hunde müssen bei der ersten Impfung gegen Tollwut mindestens drei Monate alt sein. Mit einer Blutprobe (frühestens 120 Tage, spätestens nach einem Jahr nach der zuletzt durchgeführten Impfung) wird der Impferfolg geprüft. Die Hunde müssen innerhalb eines Jahres vor der Einfuhr gegen Leptospirose und innerhalb von zwei Jahren gegen Staupe geimpft worden sein. Leptospirose- und Staupeimpfung müssen mindestens 30 Tage zurückliegen.

Tätowierung oder Microchip.
Die Einreisegenehmigung muss mindestens einen Monat vor der Reise beantragt werden.
Bei erster Einreise ist eine zusätzliche Blutuntersuchung notwendig.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage ). Eine Erklärung, dass das Tier in den letzten sechs Monaten nicht an einem Ort ausserhalb der EU-Staaten gehalten wurde, ist mitzuführen.
Hunde müssen bei der Einreise mindestens sieben Monate alt sein.
Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Dogo Argentino und Kreuzungen dieser Rassen. Bei Hunderassen, die mit diesen verwechselt werden können (etwa Staffordshire Terrier), muss per Abstammungsnachweis nachweisbar sein, dass das Tier von einer dieser Rassen nicht abstammt.
Leinenzwang.
Wer Hundekot auf öffentlichen Flächen nicht pflichtgemäss entfernt, dem droht ein Bussgeld.
Hunde dürfen an Badestrände.
Verkehr: Zum Schutze von Allergikern dürfen Hunde nur in bestimmte Abteile der öffentlichen Verkehrsmittel.
Hunde dürfen in zahlreiche Hotels mitgebracht werden.
Kontakt: Botschaft des Königreichs Norwegen

Finnland:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach der Impfung erfolgen.
Es ist kein Einfuhrverbot bekannt.

Leinenzwang.
Hunde sind an öffentlichen Badestellen nicht erwünscht.
In viele öffentlichen Verkehrmitteln dürfen Hunde zum Schutz von Allergikern nur in Teilbereichen mitfahren. In Bussen werden Hunde nur befördert, wenn die Mitreisenden nicht dagegen einzuwenden haben.
Hunde dürfen in die meisten Hotels mitgebracht werden.
In 90 der 140 Jugendherbergen sind Hunde erlaubt wenn man mit ihnen ein Einzelzimmer bucht.
Kontakt: Botschaft der Republik Finnland

Niederlande:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate.

"Typ Pit Bull Terrier" verboten, die Einreise mit American Staffordshire Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Es empfiehlt sich aber die Mitnahme des Abstammungsnachweises. Dies gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitani.

In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für alle Hunde. An vielen Stränden sind Hunde erlaubt.
An der Leine sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.
Bis auf wenige Ausnahmen sind Hunde in Hotels und auf Campingplätzen erlaubt.
Kontakt: Botschaft des Königreichs der Niederlande

Belgien:
Tollwutimpfung mindestens vor einem Monat, höchstens vor 12 Monaten. Für Hunde unter drei Monaten ist die Impfung sechs Monate gültig, für ältere Hunde 12 Monate
Kein Einfuhrverbot.

Leinenzwang.
Hunde dürfen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren.
Hunde sind in vielen Hotels und fast allen Campingplätzen erlaubt, aber in Jugendherbergen verboten.
Kontakt: Botschaft des Königreichs Belgien

Luxemburg:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten. Bei Hunden unter drei Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Kein Einfuhrverbot.

Für Hunde muss in Bus und Bahn eine Kurzstreckenkarte gelöst werden, die dann für den ganzen Tag gültig ist.
In den meisten Unterkünften sind Hunde erlaubt.
Kontakt: Botschaft des Großherzogtum Luxemburg

Grossbritannien und Nordirland:
Mindestalter für die Tollwutimpfung ist drei Monate. Vorher muss das Tier mit einem Mikrochip implantiert bekommen.
Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Fila Brasiliero, Dogo Argentino

Mitzuführende Dokumente: Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten sechs Monaten vor der Einreise nicht in einem Land ausserhalb der EU-Staaten gewesen ist.

Frühestens sechs Monate nach der Blutprobe und einem erfolgreichen Testergebnis darf das Tier einreisen.

Auf den Shuttlezügen unter dem Ärmelkanal dürfen keine Hunde befördert werden.
In einigen Hotels sind Hunde geduldet.
Kontakt: Botschaft des Vereinigten Königreiches von Grossbritannien

Republik Irland:
Es gelten in jedem Fall die Bestimmungen von GB.

Frankreich:
Tollwutimpfung für Hunde, die älter als drei Monate sind. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein; Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Ausreiselandes erfüllen (Deutschland: alle 12 Monate).
Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierungen identifizierbar sein.
Bei Einreise von mehr als drei Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de L' Agriculture, Paris, erforderlich.

Einfuhrverbot für American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull Mastiff, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden.

An atlantischen Stränden sind Hunde meist erlaubt, an Mittelmeerstränden meist verboten.
Hunde werden meist in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert.
Hunde sind in den meisten Hotels und Campingplätzen erlaubt, aber in Jugendherbergen verboten
Kontakt: Botschaft der Französischen Republik

Spanien:
Tollwutimpfung vor mindestens vier Wochen, höchstens vor 12 Monaten. Für Hunde unter drei Monaten keine Impfpflicht. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache, nicht älter als 10 Tage, Internationaler Impfpass und Herkunftsbescheinigung.
Kein Einfuhrverbot.

Innerhalb der Städte Leinenzwang.
An den meisten Badestränden gilt Hundeverbot.
Hunde sind nicht in allen Restaurants erlaubt.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sind nur Blinden- oder Behinderten-Führhunde erlaubt.
Die meisten Hotels und Campingplätze erlauben Hunde.
Kontakt: Botschaft des Königreich Spanien

Portugal:
Tollwutimpfung mindestens vor 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zwei Tage, Leinen- und Maulkorbzwang.
Kein Einfuhrverbot.

Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen mitgenommen werden. Die Mitnahme von Hunden in der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren ist erlaubt.
Hunde dürfen nur in der Eisenbahn mitreisen.
Hunde sind meist nur in der Hotel-Oberklasse und auf Bauernhöfen gestattet.
Kontakt: Botschaft der Portugiesischen Republik

Schweiz:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und tierärztliches Tollwutimpfzeugnis.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als fünf Monate verboten. Für die Durchreise mit Bahn oder Flugzeug oder kurzem Zwischenaufenthalt gibt es keinerlei Einschränkungen.
Kein Einfuhrverbot.

In Waldgebieten Leinenzwang. Leinen- und Maulkorbzwang ist regional möglich.
Hunde bis 30 Zentimeter Schulterhöhe reisen gratis. Grössere Hunde zahlen den halben Preis eines Zweite-Klasse-Tickets.
In den meisten Hotels sind Hunde zugelassen.
Kontakt: Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Österreich:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Internationaler Impfpass, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kein Einfuhrverbot.

Weitgehend gilt Leinenzwang, häufig auch Maulkorbzwang, z. B. in Innenstädten.
An Stränden gilt Hundeverbot.
Hunde sind im öffentlichen Nahverkehr erlaubt.
Wer seinen Hund im Auto in der Sonne zurücklässt, kann mit Wagenaufbruch, der Verbringung in ein Tierheim und einer Anzeige rechnen.
In vielen Hotels und Pensionen sind Hunde gestattet.
Kontakt: Botschaft der Republik Österreich

Italien:
Tollwutimpfung vor mindestens 20 Tagen, höchstens vor 11 Monaten.
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis (30 Tage gültig).
Leinen- und Maulkorbzwang. Kein Einfuhrverbot.

Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.
Hunde sind in Hotels meist erlaubt.
Kontakt: Botschaft der Republik Italien

Tschechische Republik:
Impfungen gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose mindestens vor einem Monat, höchstens vor 12 Monaten. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter als drei Tage sein.
Kein Einfuhrverbot.

Leine und Maulkorb sind mitzuführen.
Hunde sind in Restaurants unerwünscht.
Kleine Hunde reisen kostenlos. Für grössere Hunde muss der halbe Fahrpreis bezahlt werden.
Die meisten Hotels erlauben Hunde. Aber auf den meisten Campingplätzen sind Hunde verboten.
Kontakt: Botschaft der Tschechischen Republik

Slowakische Republik (wie Tschechische Rep.)
Kontakt: Botschaft der Slowakischen Republik

Ungarn:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten. Impfung gegen Staupe. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als acht Tage und Internationaler Impfpass.
Die Einfuhr aller so genannten "Kampfhunde" ist verboten. Besitzer eines "gelisteten" Typus müssen sich bei der Ungarischen Zollinformationsstelle erkundigen, was die Urlaubs-Gemeinde bestimmt.

Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Kontakt: Botschaft der Republik Ungarn

Rep. Jugoslawien und Montenegro:
Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor Einreise, höchstens vor sechs Monaten.
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis.
Kein Einfuhrverbot.

In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Mitnehmen von Hunden gestattet.
In den meisten Hotels sind Hunde erlaubt.
Kontakt: Botschaft der Bundesrepublik Jugoslawien

Slowenien:
Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens vor 12 Monaten, Impfung gegen Staupe vor mindestens 15 Tagen und höchstens vor sechs Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Internationaler Impfpass.
Kein Einfuhrverbot.

Leinenpflicht. Für grössere Hunde Maulkorbpflicht.
Hunde kosten in öffentlichen Verkehrsmitteln den halben Fahrpreis.
Kontakt: Botschaft der Republik Slowenien

Kroatien:
Tollwutimpfung mindestens vor 15 Tagen, höchstens vor sechs Monaten.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und Internationaler Impfpass.
Kein Einfuhrverbot.

Leine und Maulkorb mitführen.
Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist meist erlaubt.
In vielen Hotels sind Hunde erlaubt.
Kontakt: Botschaft der Republik Kroatien

Griechenland:
Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens 12 Monaten.
Kein Einfuhrverbot.

Amtstierärztliches Gesundheitsattest in englischer oder französischer Sprache und Internationaler Impfpass.
Hunde werden meist nicht transportiert. Ausnahme: Eisenbahnen, wenn alle Mitreisenden einverstanden sind.
Meist dürfen Hunde in Unterkünfte mitgebracht werden. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.
Kontakt: Botschaft der Griechischen Republik

Türkei:
Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens vor sechs Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zwei Tage, Abstammungsurkunde. Dokumente möglichst ins Türkische übersetzt.
Kein Einfuhrverbot.

Das Mitnehmen in Bussen wird nicht gerne gesehen, aber in Zügen dürfen sie mitfahren.
In vielen Hotels sind Hunde erlaubt, auf fast allen Campingplätzen genehmigt.
Kontakt: Botschaft der Republik Türkei

Polen:
Tollwutimpfung mindestens vor 21 Tagen, höchstens 12 Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Tage und Internationaler Impfpass.
Kein Einfuhrverbot.

Leine mitführen.
In Bus und Strassenbahnen dürfen Hunde mitgenommen werden. Im Zug ist aber die Zustimmung der Mitreisenden erforderlich.
In den meisten Hotels sind Hunde erlaubt.
Kontakt: Botschaft der Republik Polen

_________________
Hunde haben alle guten Eigenschaften
der Menschen,
ohne gleichzeitig
ihre Fehler zu besitzen!
Google Anzeigen

Google Poster











Verfasst am:     Titel: Anzeige    

 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Westieforum.de Foren-Übersicht -> Aktuelles Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1




 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


ImpressumDisclaimerBanner
Powered by phpBB © 2001, 2005 modified by Markus Rehm - Webdesign    Valid HTML 4.01 TransitionalW3C CSS-Validierungsservice