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-Birgit- Rang 11
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Alter: 62 Anmeldedatum: 08.12.2004 Beiträge: 4781 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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Verfasst am: 10.1.2011, 17:38 Titel: Top 3 - Hundeurteile |
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Hundeurteile
Donnerstag, 19. August 2010, 18.20 - 18.50 Uhr . .
Ein Hund als Alleinerbe?
Die Top 3 kurioser Hundeprozesse und unglaublicher Richtersprüche
Platz 3: Die tierische Erbschaft
Der Hund ist, wie wir alle wissen, der beste Freund des Menschen. Damit Fiffi nach Frauchens Ableben auch gut versorgt ist, hatte eine Besitzerin ihren Vierbeiner per Testament zum Alleinerben gemacht. Doch als Frauchen das zeitliche segnete, wurde aus dem Luxusleben für Fiffi nichts. Das Gericht stellte klar: Hunde werden juristisch wie Sachen behandelt. Und weil man auch seiner Kaffeemaschine nichts vererben kann, ist das Testament unwirksam. Was aus Fiffi geworden ist, wissen wir zwar nicht, aber die klagende Verwandtschaft war sicher erfreut. Übrigens: Wer sein Tier mit einer Erbschaft begünstigen will, kann einer Person oder einem Verein das Geld vermachen, mit der Auflage, dass man sich um das Tier kümmert. Die Bedingungen dafür kann man genau festlegen.
Platz 2: Scheidungshunde
Besuchsrecht für HerrchenScheidung kommt in den besten Familien vor. Kommt es zum Rosenkrieg, wird vor Gericht oft auch um den Vierbeiner gestritten. Aber teilen kann man das liebe Vieh ja nicht. Ein Richter fällte ein salomonisches Urteil: Der Hund darf bei Frauchen in der Wohnung bleiben und Herrchen bekommt ein Besuchsrecht. Übrigens: Wer den Hund nach der Trennung alleine versorgt, kann grundsätzlich für Futter und Tierarzt Unterhalt vom Ex-Ehepartner verlangen.
Platz 1: Eine verhängnisvolle Affäre
Der unerwünschte Deckakt gilt rechtlich als SachbeschädigungMacht sich eine Promenadenmischung mit Frühlingsgefühlen über die Rassenhundedame her, kann das vor Gericht enden. Der Nachwuchs passt dann nicht in den Stammbaum. Eine Rassezüchterin ging vor Gericht und forderte wegen der ungewollten Welpen Schadenersatz. Der Richter sah das anders und lehnte ab. Obwohl der unerwünschte Deckakt rechtlich als Sachbeschädigung gilt. Wer seinen Hund unbeaufsichtigt laufen lässt, muss mit den niederen Trieben des Nachbarhundes rechnen. Zudem habe die läufige Hündin noch nicht einmal ein Schutzhöschen als Keuschheitsgürtel getragen.
Stand: 19.08.2010
Quelle: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/se..../0819/03_hundeurteile.jsp |
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