Strafanzeige



 
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BeitragVerfasst am: 16.4.2010, 17:09    Titel: Strafanzeige    

So erstatten Sie wirksam Strafanzeige
1. Wo und wie?

Grundsätzlich können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten. Zwingende formelle Voraussetzungen gibt es nicht, daher können Sie die Anzeige mündlich oder schriftlich erstatten. Am wirksamsten ist es jedoch eine schriftliche Anzeige zu fertigen, Beweismittel beizufügen und an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Sofern Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie ausdrücklich darauf hinweisen.

2. Anonym oder unter Nennung des Namens?

Sobald das Ermittlungsverfahren gegen den Händler/Verkäufer eingeleitet wird, wird er von der Polizei als "Beschuldigter" vorgeladen um eine Aussage zu den Vorwürfen zu machen. Bereits in diesem Stadium kann er einen Rechtsanwalt beauftragen, der Akteneinsicht nehmen wird. Da sich auch Ihre Strafanzeige in der Akte befindet, erlangt der Verkäufer automatisch Kenntnis davon, wer ihn angezeigt hat. Möchten Sie nicht in Erscheinung treten, können Sie die Anzeige auch anonym erstatten, da sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft verpflichtet sind begründeten Hinweisen nachzugehen, die auf eine Straftat hindeuten, so also auch den Hinweisen aus einer anonymen Strafanzeige. Dies hat jedoch auch Nachteile. Zum einen stehen Sie als wichtiger und wohlmöglich einziger Zeuge nicht mehr zur Verfügung. Zum anderen können Sie nicht über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt werden, was jedoch für die Durchsetzung zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sehr hilfreich wäre.

3. Inhalt einer Strafanzeige

1. Betreff: "Strafanzeige wegen Betruges, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und aller weiterer in Betracht kommender Delikte"
2. Name und Adresse des Anzeigenerstatters
3. Name und Adresse des Täters bzw. der Täter
4. Adresse des Verkaufsraumes/Zwingeranlage und detaillierte Beschreibung der Zustände (wenn möglich Fotos)
5. Datum und Uhrzeit der Besuche/Gespräche, Name und Anschrift anwesender Personen
6. Sachverhaltsschilderung
Schildern Sie den Vorgang so konkret wie möglich. Verzichten Sie auf Gefühligkeiten und Kraftausdrücke. Beschreiben Sie Ihr Anliegen sachlich, strukturiert und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Beschreiben Sie den Hund und die aufgetretenen Krankheiten detailliert (Rasse, Fellfarbe, Geschlecht, Chip-Nummer., Tätowierung, Diagnosen, Todesursache, etc.). Weitere Auffälligkeiten, die auf eine Straftat hinweisen können, könnten z.B. sein: notwendige Impfungen und Genehmigungen fehlen, es wurden gefälschte Impfausweise ausgehändigt, der verkaufte Welpe wurde früher als im Alter von 8 Wochen von der Mutter getrennt und transportiert, Aussagen/Versprechungen/Anpreisungen des Verkäufers erweisen sich als unwahr.
7. Beweismittel aufzählen und beifügen

•a. Ausdruck der Annonce (Wichtig!)
•b. Kaufvertrag/Quittung
•c. Fotos (Auf Rückseite beschriften)
•d. Schriftverkehr (Briefe, E-Mails, evtl. SMS)
•e. Tierärztliche Bescheinigungen, etc.
8. Zeugen, Name und Anschrift (auch an den Tierarzt als Zeuge denken)
9. Bitte um Mitteilung des Aktenzeichens und Antrag über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden
10. Datum, Unterschrift

4. Was kann man noch tun?

Zusätzlich können Sie folgende Ämter informieren:

-das zuständige Ordnungsamt
- die zuständige Veterinärbehörde
- das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und
- das zuständige Finanzamt
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