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Christa
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BeitragVerfasst am: 20.11.2004, 09:50    Titel: ... mehr als 102 Dalmatiner    

vom Hundehandel betroffen ...

In der „Tierwelt“ Nr. 45 vom 8. November 2002 schreckt der Artikel übel illegalen Welpenhandel erneut auf und lässt die düsteren Hintergründe beschriebener Machenschaften auf Kosten hilfloser Lebewesen erahnen. Jeder geborene Welpe hat das Recht, artgerecht und in verantwortungsbewusster, menschlicher Obhut aufzuwachsen – sei es ein Mischling oder ein Rassehund! Mehrheitlich sind letztere vom Handel betroffen, da mit ihnen mehr Geld zu machen ist und vor allem die „auffälligeren“ Rassen bei den Interessenten gefragt sind. Mit „auffällig“ ist das äussere Erscheinungsbild gemeint, das ja dem Käufer bei der Auswahl eines Hundes als erstes ins Auge sticht. Oftmals bleibt dies das einzige Kriterium, das den Anschaffungsgrund bestimmt, obwohl die nicht beachteten Punkte für Hund und Besitzer die wichtigsten sind: rassetypische Wesensmerkmale und Gesundheit.

Der Schweizerische Dalmatiner Club (SDC) betreut eine Rasse, die unbestritten „ins Auge sticht“ – und jeder Dalmi ist durch seine getupfte Fellzeichnung – seien es nun schwarze oder braune Punkte – ein Unikat! Der Disney-Film „102 Dalmatiner“ mit den echten, nicht gezeichneten Welpen, hat der Rasse direkt nicht geschadet, da in Zusammenarbeit des SDC mit der Filmverleihfirma Buenavista eine rassenbezogene Aufklärungskampagne gestartet wurde. Die Züchter, welche der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) angehören, bekamen nichts von einem „Kaufboom“ zu spüren. Dazu trug auch der Umstand bei, dass Dalmatinerzüchter, die dem Zuchtreglement des SDC und der SKG unterstehen, auch nicht jedem Interessenten einen Hund verkaufen und vor allem nicht jederzeit Welpen „zur Verfügung“ haben. Und genau hier liegt einer der wichtigsten Punkte, wo der Händler zum Zuge kommt und damit einer Rasse schadet: er kann jederzeit jedem „liefern“! Warum dies so ist und die Hunde – relativ betrachtet – auch noch billiger sind als bei einem SKG-Züchter, möchte der folgende Bericht in Bezug auf die Anforderungen an die Züchter und Zuchttiere des SDC und den Hintergründen des Hundehandels als solches aufzeigen.

Für Dalmatiner, die zur Zucht verwendet werden sollen, ist eine Ankörung obligatorisch, das heisst, sie müssen dem anerkannten FCI-Standard in hohem Masse entsprechen. Der FCI-Standard hält die rassetypischen Merkmale für das Erscheinungsbild und den Charakter des Dalmatiners fest. Ebenso muss das angehende Zuchttier beidseits hörend sein und die Auswertung der Auswertung der Hüftgelenke betreffend Hüftdysplasie darf höchtens den Grad HD-B, ergeben. Die Ankörung besteht aus einer Formwertbeurteilung (Grösse, Zähne, Farbe, Substanz, Gangwerk) und einer Wesensbeurteilung (mindestens ½ Stunde pro Hund, Verhalten des Hundes bei Alltagssituationen wie Begegnung mit Fremdpersonen, akustischen Einflüssen und diversen Gegenständen). Der Dalmatiner sollte weder scheu, nervös noch aggressiv sein, sondern ein starker, muskulöser Hund, der lebhaft, schnell und ausdauernd lauffreudig ist.

Eine angekörte Hündin darf erst ab einem Alter von 20 Monaten erstmals gedeckt werden, für angekörte Rüden beträgt das Zuchtmindestalter 18 Monate. Mit einer Hündin darf pro Kalenderjahr höchstens 1 Wurf gezüchtet werden, nach dem vollendeten achten Lebensjahr darf sie nicht mehr gedeckt werden. Bei Würfen mit mehr als 8 Welpen werden diese von Anfang an mit Welpennahrung zugefüttert und es erfolgt eine zusätzliche Zuchtstättenkontrolle. Zuchthunde und Welpen müssen in artgerechten Haltungs- und Aufzuchtsbedingungen leben können, der Dalmatiner braucht Familienanschluss und soll sich in Haus und Garten aufhalten dürfen. Jeder Welpe muss menschliche Zuwendung und Prägung mitbekommen, ebenso wie eine regelmässige Entwurmung und die nötigen Impfungen.

Alle Dalmatinerwelpen werden gekennzeichnet (Tätowierung bzw. Chip-Code) und obligatorisch audiometrisch untersucht, das heisst, die Hörfähigkeit beider Ohren wird bei einem dazu ausgebildeten Spezialisten unter Narkose oder Sedation getestet. Einseitig taube Dalmis sind liebenswerte, problemlose Familienhunde, werden jedoch von der Zucht ausgeschlossen, da die Anlage zur Taubheit vererbt wird. Solche Welpen, wie auch jene mit zuchtausschliessenden Farbfehlern (z.B. blaue Augen, Platten, Monokel) werden vom seriösen Züchter zu einem reduzierten Kaufpreis abgegeben.

Die obligatorische Wurf- und Zuchtstättenkontrolle erfolgt durch den Zuchtwart, in der Regel wenn die Welpen das Alter von ca. 8 ½ Wochen erreicht haben und sie gekennzeichnet, geimpft und audiometrisch getestet sind. Ihre Abgabe an die Käufer erfolgt nicht vor der 9. Lebenswoche.

Dies sind in groben Zügen die Anforderungen an die Dalmatinerzüchter, die den Reglementen der SKG und des SDC unterstehen. Es ist daraus sicher ersichtlich, dass etliche Investitionen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu tragen sind. Dass diese Aufgaben von den Züchtern bereitwillig erfüllt werden setzt sie daher von Händlern und „Vermehrern“ mehr als deutlich ab!



Schweizerischer Dalmatiner Club (SDC)
Welpenvermittlung + Beratung:
Simone Zollinger, Zuchtwartin
Bachweg 151, 5028 Ueken
Tel. 062 871 38 26 / FAX 062 871 67 29

französisch: Erica Luisier
Rte de Soral 9, 1232 Confignon
Tel.+ FAX 022 777 07 88

www.dalmatiner.ch



Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG)
Länggassstrasse 8, Postfach 8276
3001 Bern
Tel. 031 306 62 62 / FAX 031 306 62 60
E-Mail: skg@hundeweb.org

www.hundeweb.org

Drum prüfe, wer sich ein Hundeleben lang bindet !

Hundehandel

- hat viele Gesichter und Geschichten ....!

Das heutige Bild des Hundehandels ist für jeden anständigen Menschen, der Achtung vor einem Lebewesen empfinden kann, erschütternd und seinen traurigen Hintergründen stehen wir leider allzuoft ohnmächtig gegenüber. Jeder, der bei einem Händler einen Hund kauft, macht sich mitschuldig am unendlichen körperlichen und psychischen Leid, welches die Welpen durchmachen, bis sie das Alter erreichen, um endlich zu Geld gemacht werden zu können! Denn darum geht es schlussendlich vor allem. Das frühere Gesicht des Hunde - Handels, als sich die Bauern auf den traditionellen Viehmärkten trafen, begleitet von ihren unentbehrlichen, vierbeinigen Helfern, den Zug- und Treibhunden, hat sich längst geändert. Die Züchter mit guten Arbeitshunden waren weitherum bekannt und boten an den Märkten deren Nachkommen zum Verkauf an. Oft waren es Junghunde, die bereits angelernt waren und ihr ausgehandelter Preis richtete sich nach der Qualität der Elterntiere und dem Können, welches das Jungtier seinem Alter entsprechend schon zeigte.

Auch heute noch gibt es „Markthunde“. Aber weder sie noch ihre Anbieter gleichen in irgend einer Form denjenigen von früher. Meist werden die Hunde, vor allem niedliche Welpen, aus dem Osten inmitten verschiedener Waren auf Schweizer Märkten angeboten. Gesetzlich ist es aber verboten, gewerblichen Handel mit Tieren ohne behördliche Bewilligung zu betreiben. Aber auch mit behördlicher Bewilligung ist der Händler im Prinzip eine Zwischenstation für die Tiere: er kauft bei einem sogenannten Züchter (sprich: Vermehrer) im Ausland die „Ware“ ein und kümmert sich einen Deut darum, wie bis dahin die Haltung und Aufzucht der Hunde aussah. Da werden Mutterhündinnen zu Gebärmaschinen degradiert, bei jeder Läufigkeit werden sie belegt und sind sie körperlich nicht mehr fit genug, werden sie als Aufzucht-Ammen benutzt und schlussendlich zu Tierfutter verwertet. Die Unterkünfte können Käfigbatterien für kleine Rassen, Betonzwinger, alte Schweinebuchten usw. sein - Hauptsache: geringer Kostenaufwand für die Haltung möglichst vieler Zuchttiere, damit die Nachfrage immer gedeckt werden kann.

Meist hapert es bei der Welpenaufzucht an der optimalen Fütterung, Umweltprägung fällt sowieso dahin, und ob Mutter- oder Vatertier frei von Erbkrankheiten sind, kontrolliert niemand. Oft werden dann die Hundebabys viel zu jung oder gar nicht geimpft (eine Impfung vor der 8. Lebenswoche ist nutzlos, da der Hundekörper erst danach Antikörper bilden kann) und sind stark verwurmt. Der Transport zum Händler wird zur weiteren Tortur: in Kisten verpackt, wie lebloses Material - und oft sind dies die wenige Wochen alten Hunde bei der Ankunft auch: nämlich tot. An der deutsch - österreichischen Grenze wurde ein Kastenwagen gestoppt, seine Fracht: mehrere Käfige übereinander mit über 50 Welpen vollgestopft, die seit 20 Stunden weder gefüttert noch getränkt worden waren - der Wagen kam aus der Slowakei und der Transporteur hätte die „Ware“ nach Belgien liefern sollen (Strecke ca. 1000 km!).

Diese Bilder kennen leider viele Hundekäufer nicht, wenn sie durch Inserate an einen Händler geraten sind. Denn dieser ist ja geschäftstüchtig, zeigt niedliche Welpen meist mehrerer Rassen, produziert selbst auch noch einige Würfe, um sich „Züchter“ zu nennen! Er betont: seine Tiere sind billiger als bei einer anerkannten SKG-Zucht und haben auch einen Stammbaum. Dieses Papier nützt aber überhaupt nichts und erklärt auch den relativ „billigeren“ Kaufpreis: nur ein Stammbaum der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft in Bern) ist eine Quittung dafür, dass

· das Tier rassenrein ist,

· beide Elterntiere eine Zuchtzulassung besitzen und auf Erbkrankheiten untersucht wurden, bevor mit ihnen gezüchtet wurde,

· der Züchter sich an die Vorschriften und Reglemente der SKG und des entsprechenden Rasseclubs hält und diesbezüglich jährlich kontrolliert wird,

· die Mutterhündin nach jedem Wurf eine Erholungspause haben muss.

Denken Sie nicht: „Mir ist es egal, wenn ich einen Rassehund ohne Stammbaum kaufe, ich brauche dieses Papier ja sowieso nicht, da ich weder züchten noch ausstellen will“. Diese Überlegung ist falsch, denn erstens kann man bei einem Welpen nicht voraussehen, ob er einmal zur Zucht zugelassen oder ausgestellt werden kann oder soll und zweitens bescheinigt diese Abstammungsurkunde, dass die Welpen nach den oben erwähnten Richtlinien und Vorschriften gezüchtet wurden.

Folglich ist es logisch, dass ein Händler „scheinbar“ billigere Hunde verkauft, denn er spart sich ja alle Auslagen, die ein seriöser Züchter gerne auf sich nimmt; dieser will ja wissen, ob seine Zuchttiere frei von Erbkrankheiten sind und da er nichts zu verbergen hat, ist er auch mit den alljährlichen Kontrollen durch einen Rasseclub-Kontrolleur einverstanden.

Die Anschaffungskosten sind nur „scheinbar“ niedriger, da die Behandlung kranker Hunde (z.B. Erbkrankheiten, die zum Teil erst nach ein paar Monaten auftreten, Vernachlässigung der Impfungen, Verwurmung) sehr hohe Summen verschlingen oder eine Euthanasie (Einschläfern) zur letzten Möglichkeit wird, dem leidenden Vierbeiner zu „helfen“.

Es sind aber nicht nur die körperlichen Mängel, die man sich billig einhandeln kann, ebenso gravierend sind die psychischen Defekte, die Wesensmängel. Bei der Mutterhündin erhalten Welpen - in einem gesunden sozialen Umfeld - die Sicherheit gegenüber Artgenossen, anderen Tieren, Menschen und verschiedenen Umwelteinflüssen (auch akustischen). Hunde aus eingangs erwähnten Haltungsbedingungen (reine Zwingerhaltung auf Betonboden, ehemaligen Schweineställen, etc.) können ein Leben lang ängstlich, verhaltensgestört und unsauber sein. In der Zeit, welche die Welpen beim Züchter verbringen, liegt auch die sogenannte „Prägungsphase“. Alles, was in dieser Phase erlebt wird, prägt sich unauslöschlich für das ganze Hundeleben ein, und zwar die positiven und die negativen Erlebnisse! Diese Einprägungen kommen erst mit etwa 1 - 1½ Jahren deutlich zum Vorschein, d.h. nach der Pubertät des Hundes, wenn sein Charakter „fertig“ ist. Kein junger Hund sollte daher vor der 10. Lebenswoche abgegeben werden, denn ca. von der 6. Woche an lässt die Mutterhündin ihren Sprösslingen nicht mehr alles durch, sie verlangt von ihnen Respekt, indem sie ihnen klar und deutlich Grenzen setzt. Die spätere Anpassungsfähigkeit unter Hunden wird um die 8. Lebenswoche mit Rangordnungs-Auseinandersetzungen unter den Geschwistern erlernt.

Kommt die Menschensozialisierung zu kurz - was zwangsläufig der Fall ist, wenn sehr viele Welpen vorhanden sind - kann ein erwachsener Hund, der als Jungtier „lieb und gut“ war, plötzlich aggressives Verhalten zeigen und sogar die familieneigenen Kinder beissen!

Wollen Sie nun sicher sein, dass Sie beim Hundekauf einen seriösen Züchter und keinen Händler / Vermehrer vor sich haben, achten Sie unbedingt auf folgende Kriterien:

· Lassen Sie sich nie einen Hund (oder mehrere zur Auswahl) an einen Treffpunkt, wie Raststätten oder Ähnliches, bringen, auch wenn der Anbieter Ihnen damit eine lange Anreise „ersparen“ will.

· Ein wohlklingender Zuchtname in Inseraten sagt gar nichts aus, jedermann kann sich einen solchen zulegen. Erkundigen Sie sich bei der SKG in Bern, ob er für eine kontrollierte Zucht angemeldet ist oder je nach angebotener Rasse beim entsprechenden Rasseclub (die Telefon-Nummern und Adressen der Rassenbetreuer finden Sie im alphabetischen Inseratenteil des „Schweizer Hundemagazins“ oder sporadisch in einem Sammelinserat der verschiedenen Rasseclubs in der „Tierwelt“)

· Seien Sie vorsichtig,

- wenn mehrere Rassen gleichzeitig angeboten werden,

- wenn Ihnen ein Hund verkauft wird, ohne dass man sich ausgiebig nach dem zukünftigen Umfeld des Vierbeiners erkundigt,

- wenn man Ihnen irgend einen Stammbaum, der nicht von der SKG ausgestellt wurde, mit dem Welpen abgeben will,

- wenn kein Impfausweis vorhanden ist (siehe Kasten)

- wenn Sie nicht den ganzen Wurf (d.h. alle Welpen, nicht nur derjenige, der zu verkaufen ist) und die Mutterhündin sehen dürfen,

- wenn man Ihnen nicht alle Unterkünfte der Hunde zeigen will (Welpenzimmer, Auslauf).

· Fallen Sie nicht auf nettes Gerede von „liebevoller Familienzucht mit individueller Prägung“ herein, wenn das ganze Jahr hindurch Welpen vorhanden sind und nicht dementsprechend viele Personen an der Aufzucht und Förderung von jedem einzelnen Hundebaby beteiligt sind.

· Achten Sie darauf, ob auch alle vorhandenen erwachsenen Hunde die nötige Zuwendung und „Familienanschluss“ erhalten und ob eventuell ältere, nicht mehr in der Zucht stehende Tiere einen optimalen Lebensabend verbringen dürfen.

· Lassen Sie sich die Zuchtzulassung der Elterntiere, sowie den Bericht der letzten Kontrolle, welche durch den Rasseclub der SKG durchgeführt wurde, vorlegen.

· Kaufen Sie keinen kupierten Welpen! Das Kupieren der Ohren und Ruten ist in der Schweiz seit langem generell verboten. Der Import von kupierten Hunden ist seit dem 1. Juni 2002 ebenfalls generell verboten und strafbar.

Der Impfausweis

Wird die Mutterhündin alljährlich geimpft, gibt sie diesen Impfschutz in den ersten Lebenswochen an ihre Hundebabies weiter. Bei der Abgabe an die neuen Besitzer sollten auch alle Welpen bereits ihre Grundimmunisierung erhalten haben. Diese bezieht sich auf folgende, wichtige Impfungen:

· Parvovirose: eine Viruserkrankung, ähnlich der Katzenseuche (u.a. blutiger Durchfall, Erbrechen)

· Staupe: Viruserkrankung mit diversen Stadien (u.a. Fieber, Nasen- / Augenausfluss, Erbrechen, Durchfall, Nervenstörungen). Meist wird die Staupenimpfung kombiniert mit Impfstoff gegen Hepatitis, Leptospirose und evtl. Zwingerhusten.

· Die Tollwut-Impfung wird erst im Alter von 5 ½ - 6 Monaten durchgeführt.

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BeitragVerfasst am: 20.11.2004, 10:30    Titel:    

Hallo Christa,

zwei wirklich tolle Berichte, werde Sie auf meiner HP mit einbauen.
Noch deutlicher kann es nicht dargestellt werden.

LG
Ralf

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BeitragVerfasst am: 20.11.2004, 10:50    Titel: Re: ... mehr als 102 Dalmatiner    

Christa hat folgendes geschrieben:


seinen traurigen Hintergründen stehen wir leider allzuoft ohnmächtig gegenüber. Jeder, der bei einem Händler einen Hund kauft, macht sich mitschuldig am unendlichen körperlichen und psychischen Leid, welches die Welpen durchmachen, bis sie das Alter erreichen, um endlich zu Geld gemacht werden zu können! Denn darum geht es schlussendlich vor allem. Das frühere Gesicht des Hunde - Handels, als sich die Bauern auf den traditionellen Viehmärkten trafen, begleitet von ihren unentbehrlichen, vierbeinigen Helfern, den Zug- und Treibhunden, hat sich längst geändert. Die Züchter mit guten Arbeitshunden waren weitherum bekannt und boten an den Märkten deren Nachkommen zum Verkauf an. Oft waren es Junghunde, die bereits angelernt waren und ihr ausgehandelter Preis richtete sich nach der Qualität der Elterntiere und dem Können, welches das Jungtier seinem Alter entsprechend schon zeigte.

Auch heute noch gibt es „Markthunde“. Aber weder sie noch ihre Anbieter gleichen in irgend einer Form denjenigen von früher. Meist werden die Hunde, vor allem niedliche Welpen, aus dem Osten inmitten verschiedener Waren auf Schweizer Märkten angeboten. Gesetzlich ist es aber verboten, gewerblichen Handel mit Tieren ohne behördliche Bewilligung zu betreiben. Aber auch mit behördlicher Bewilligung ist der Händler im Prinzip eine Zwischenstation für die Tiere: er kauft bei einem sogenannten Züchter (sprich: Vermehrer) im Ausland die „Ware“ ein und kümmert sich einen Deut darum, wie bis dahin die Haltung und Aufzucht der Hunde aussah. Da werden Mutterhündinnen zu Gebärmaschinen degradiert, bei jeder Läufigkeit werden sie belegt und sind sie körperlich nicht mehr fit genug, werden sie als Aufzucht-Ammen benutzt und schlussendlich zu Tierfutter verwertet. Die Unterkünfte können Käfigbatterien für kleine Rassen, Betonzwinger, alte Schweinebuchten usw. sein - Hauptsache: geringer Kostenaufwand für die Haltung möglichst vieler Zuchttiere, damit die Nachfrage immer gedeckt werden kann.

Meist hapert es bei der Welpenaufzucht an der optimalen Fütterung, Umweltprägung fällt sowieso dahin, und ob Mutter- oder Vatertier frei von Erbkrankheiten sind, kontrolliert niemand. Oft werden dann die Hundebabys viel zu jung oder gar nicht geimpft (eine Impfung vor der 8. Lebenswoche ist nutzlos, da der Hundekörper erst danach Antikörper bilden kann) und sind stark verwurmt. Der Transport zum Händler wird zur weiteren Tortur: in Kisten verpackt, wie lebloses Material - und oft sind dies die wenige Wochen alten Hunde bei der Ankunft auch: nämlich tot. An der deutsch - österreichischen Grenze wurde ein Kastenwagen gestoppt, seine Fracht: mehrere Käfige übereinander mit über 50 Welpen vollgestopft, die seit 20 Stunden weder gefüttert noch getränkt worden waren - der Wagen kam aus der Slowakei und der Transporteur hätte die „Ware“ nach Belgien liefern sollen (Strecke ca. 1000 km!).

Diese Bilder kennen leider viele Hundekäufer nicht, wenn sie durch Inserate an einen Händler geraten sind. Denn dieser ist ja geschäftstüchtig, zeigt niedliche Welpen meist mehrerer Rassen, produziert selbst auch noch einige Würfe, um sich „Züchter“ zu nennen! Er betont: seine Tiere sind billiger als bei einer anerkannten SKG-Zucht und haben auch einen Stammbaum. Dieses Papier nützt aber überhaupt nichts und erklärt auch den relativ „billigeren“ Kaufpreis: nur ein Stammbaum der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft in Bern) ist eine Quittung dafür, dass

· das Tier rassenrein ist,

· beide Elterntiere eine Zuchtzulassung besitzen und auf Erbkrankheiten untersucht wurden, bevor mit ihnen gezüchtet wurde,

· der Züchter sich an die Vorschriften und Reglemente der SKG und des entsprechenden Rasseclubs hält und diesbezüglich jährlich kontrolliert wird,

· die Mutterhündin nach jedem Wurf eine Erholungspause haben muss.

Denken Sie nicht: „Mir ist es egal, wenn ich einen Rassehund ohne Stammbaum kaufe, ich brauche dieses Papier ja sowieso nicht, da ich weder züchten noch ausstellen will“. Diese Überlegung ist falsch, denn erstens kann man bei einem Welpen nicht voraussehen, ob er einmal zur Zucht zugelassen oder ausgestellt werden kann oder soll und zweitens bescheinigt diese Abstammungsurkunde, dass die Welpen nach den oben erwähnten Richtlinien und Vorschriften gezüchtet wurden.
Folglich ist es logisch, dass ein Händler „scheinbar“ billigere Hunde verkauft, denn er spart sich ja alle Auslagen, die ein seriöser Züchter gerne auf sich nimmt; dieser will ja wissen, ob seine Zuchttiere frei von Erbkrankheiten sind und da er nichts zu verbergen hat, ist er auch mit den alljährlichen Kontrollen durch einen Rasseclub-Kontrolleur einverstanden.

Die Anschaffungskosten sind nur „scheinbar“ niedriger, da die Behandlung kranker Hunde (z.B. Erbkrankheiten, die zum Teil erst nach ein paar Monaten auftreten, Vernachlässigung der Impfungen, Verwurmung) sehr hohe Summen verschlingen oder eine Euthanasie (Einschläfern) zur letzten Möglichkeit wird, dem leidenden Vierbeiner zu „helfen“.

Es sind aber nicht nur die körperlichen Mängel, die man sich billig einhandeln kann, ebenso gravierend sind die psychischen Defekte, die Wesensmängel. Bei der Mutterhündin erhalten Welpen - in einem gesunden sozialen Umfeld - die Sicherheit gegenüber Artgenossen, anderen Tieren, Menschen und verschiedenen Umwelteinflüssen (auch akustischen). Hunde aus eingangs erwähnten Haltungsbedingungen (reine Zwingerhaltung auf Betonboden, ehemaligen Schweineställen, etc.) können ein Leben lang ängstlich, verhaltensgestört und unsauber sein. In der Zeit, welche die Welpen beim Züchter verbringen, liegt auch die sogenannte „Prägungsphase“. Alles, was in dieser Phase erlebt wird, prägt sich unauslöschlich für das ganze Hundeleben ein, und zwar die positiven und die negativen Erlebnisse! Diese Einprägungen kommen erst mit etwa 1 - 1½ Jahren deutlich zum Vorschein, d.h. nach der Pubertät des Hundes, wenn sein Charakter „fertig“ ist. Kein junger Hund sollte daher vor der 10. Lebenswoche abgegeben werden, denn ca. von der 6. Woche an lässt die Mutterhündin ihren Sprösslingen nicht mehr alles durch, sie verlangt von ihnen Respekt, indem sie ihnen klar und deutlich Grenzen setzt. Die spätere Anpassungsfähigkeit unter Hunden wird um die 8. Lebenswoche mit Rangordnungs-Auseinandersetzungen unter den Geschwistern erlernt.

Kommt die Menschensozialisierung zu kurz - was zwangsläufig der Fall ist, wenn sehr viele Welpen vorhanden sind - kann ein erwachsener Hund, der als Jungtier „lieb und gut“ war, plötzlich aggressives Verhalten zeigen und sogar die familieneigenen Kinder beissen!

Wollen Sie nun sicher sein, dass Sie beim Hundekauf einen seriösen Züchter und keinen Händler / Vermehrer vor sich haben, achten Sie unbedingt auf folgende Kriterien:

· Lassen Sie sich nie einen Hund (oder mehrere zur Auswahl) an einen Treffpunkt, wie Raststätten oder Ähnliches, bringen, auch wenn der Anbieter Ihnen damit eine lange Anreise „ersparen“ will.

· Ein wohlklingender Zuchtname in Inseraten sagt gar nichts aus, jedermann kann sich einen solchen zulegen. Erkundigen Sie sich bei der SKG in Bern, ob er für eine kontrollierte Zucht angemeldet ist oder je nach angebotener Rasse beim entsprechenden Rasseclub (die Telefon-Nummern und Adressen der Rassenbetreuer finden Sie im alphabetischen Inseratenteil des „Schweizer Hundemagazins“ oder sporadisch in einem Sammelinserat der verschiedenen Rasseclubs in der „Tierwelt“)

· Seien Sie vorsichtig,

- wenn mehrere Rassen gleichzeitig angeboten werden,

- wenn Ihnen ein Hund verkauft wird, ohne dass man sich ausgiebig nach dem zukünftigen Umfeld des Vierbeiners erkundigt,

- wenn man Ihnen irgend einen Stammbaum, der nicht von der SKG ausgestellt wurde, mit dem Welpen abgeben will,

- wenn kein Impfausweis vorhanden ist (siehe Kasten)

- wenn Sie nicht den ganzen Wurf (d.h. alle Welpen, nicht nur derjenige, der zu verkaufen ist) und die Mutterhündin sehen dürfen,

- wenn man Ihnen nicht alle Unterkünfte der Hunde zeigen will (Welpenzimmer, Auslauf).

· Fallen Sie nicht auf nettes Gerede von „liebevoller Familienzucht mit individueller Prägung“ herein, wenn das ganze Jahr hindurch Welpen vorhanden sind und nicht dementsprechend viele Personen an der Aufzucht und Förderung von jedem einzelnen Hundebaby beteiligt sind.

· Achten Sie darauf, ob auch alle vorhandenen erwachsenen Hunde die nötige Zuwendung und „Familienanschluss“ erhalten und ob eventuell ältere, nicht mehr in der Zucht stehende Tiere einen optimalen Lebensabend verbringen dürfen.

· Lassen Sie sich die Zuchtzulassung der Elterntiere, sowie den Bericht der letzten Kontrolle, welche durch den Rasseclub der SKG durchgeführt wurde, vorlegen.

· Kaufen Sie keinen kupierten Welpen! Das Kupieren der Ohren und Ruten ist in der Schweiz seit langem generell verboten. Der Import von kupierten Hunden ist seit dem 1. Juni 2002 ebenfalls generell verboten und strafbar.

Der Impfausweis

Wird die Mutterhündin alljährlich geimpft, gibt sie diesen Impfschutz in den ersten Lebenswochen an ihre Hundebabies weiter. Bei der Abgabe an die neuen Besitzer sollten auch alle Welpen bereits ihre Grundimmunisierung erhalten haben. Diese bezieht sich auf folgende, wichtige Impfungen:

· Parvovirose: eine Viruserkrankung, ähnlich der Katzenseuche (u.a. blutiger Durchfall, Erbrechen)

· Staupe: Viruserkrankung mit diversen Stadien (u.a. Fieber, Nasen- / Augenausfluss, Erbrechen, Durchfall, Nervenstörungen). Meist wird die Staupenimpfung kombiniert mit Impfstoff gegen Hepatitis, Leptospirose und evtl. Zwingerhusten.

· Die Tollwut-Impfung wird erst im Alter von 5 ½ - 6 Monaten durchgeführt.


Hallo,

wer es nun nicht kapiert, dem ist nicht mehr zu helfen Weinen

Christa ich würde den Text auch gerne verwenden, wenn ich darf.

Liebe Grüße
Anja

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Sparkling Tiramisu genannt Joy

BeitragVerfasst am: 20.11.2004, 13:21    Titel:    

Liebe Christa,


Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, dies waren die ersten
Lebenswochen von meinem Rambo !

Als persönlich Betroffene kann ich auch immer nur davor warnen,
dies werde ich mein ganzes Leben lang auch tun !!!!

Danke für diesen Bericht, man muß immer und immer wieder
daraufhinweisen !!!!!

LG Harriet
Christa
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BeitragVerfasst am: 20.11.2004, 13:38    Titel:    

Hallo Harriet
Wie geht es Deinem Westiebaby, hat sie schon einen Namen und wo sind die Bilder?
Du wolltest sie uns doch vorstellen
Lg
Christa

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Baba
Nacré (Nagi)

BeitragVerfasst am: 20.11.2004, 19:40    Titel:    

hallo

ich kann nur sagen

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