Kurioses

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Susann of Ibengarden
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BeitragVerfasst am: 16.11.2004, 09:45    Titel: Kurioses    

Urteile

Der Schreck am Gartenzaun

Ein am Gartenzaun vorbeilaufender Fußgänger muss dort mit bellenden Hunden rechnen. Mit dem Argument, man sei von einem dort bellenden Hund so erschreckt worden, dass man gestürzt sei, lässt sich kein Schmerzensgeld rechtfertigen
(Landgericht Ansbach, Az: 1 S 98/92)

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Ungenügende Stromisolierung

Ein Hund schnüffelte beim Spaziergang mit seiner Halterin an einer Straßenlaterne, die allerdings im Bereich der Stromführung nicht ausreichend isoliert war. Infolge dieser ungenügenden Stromisolierung erlitt der Hund einen Stromschlag und bis unter dem Schmerz seiner eigenen Verletzung seine Halterin in die Hände. Die Hundehalterin meinte, dass der Eigentümer dieser Straßenbeleuchtung hierfür haftet und forderte ein Schmerzensgeld. Das Gericht gab ihr recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 1.000,-- zu.
(Landgericht Bückeburg, Az: 2 O 277/96)

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