Bissverletzungen durch angeketteten Hund

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Kai
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BeitragVerfasst am: 19.1.2009, 07:50    Titel: Bissverletzungen durch angeketteten Hund    

Haftung für Bissverletzungen durch angeketteten Hund



Das LG Coburg hat sich mit der Frage befasst, wann ein Hundehalter für Bissverletzungen durch seinen angeketteten Hund haftet.

Ein achtjähriges Kind nahm mit seinen Eltern an der Geburtstagsfeier eines Onkels in einem von der Beklagten vermieteten Raum teil. Im Hof des Anwesens befand sich angebunden an einer Kette der Hund der Beklagten, auf dessen Gefährlichkeit sie hingewiesen hatte. Während der Feier ging der Junge jedoch unbemerkt in den Hof und zum Hund. Der sprang auf ihn zu und biss ihn ins Gesicht. Dafür verlangte das Kind, vertreten durch seine Eltern, 12.500 € Schmerzensgeld von der Beklagten.

Das LG Coburg hat der Klage i.H.v. 1.500 € stattgegeben.

Denn durch den Biss habe sich die "typische Tiergefahr" verwirklicht, für die die Halterin einstehen muss. Den Kläger treffe zwar ein Mitverschulden, weil er sich trotz der Warnung dem Hund genähert hatte und außerdem bei einem normal entwickelten Kind seines Alters davon auszugehen ist, dass es um die Gefahr fremder Hunde weiß. Das überwiegende Mitverschulden (nämlich 75%) treffe jedoch die Beklagte, weil sie trotz der Kenntnis, dass zu der Feierlichkeit auch Kinder erscheinen würden, den Hund nicht weggesperrt hatte, obwohl dieser bereits zweimal vorher Personen angegriffen und gebissen hatte. Nachdem die Verletzungen des Jungen nicht zu gravierend waren und praktisch folgenlos verheilt sind, sah das Gericht allerdings 1.500 € Schmerzensgeld als völlig ausreichend an.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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LG Coburg, 10.06.2008, Az. 11 O 660/07

Quelle: http://www.juris.de

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