Röntgenaufnahmen - Wem gehören sie?

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Susann of Ibengarden
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BeitragVerfasst am: 27.9.2005, 12:51    Titel: Röntgenaufnahmen - Wem gehören sie?    

Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Tierarztes der sie angefertigt hat.

Sie haben sich vielleicht gefragt, warum Ihr Tierarzt / Ihre Tierärztin Ihnen nicht die Röntgenbilder ausgehändigt hat, die von Ihrem Tier angefertigt wurden und von Ihnen bezahlt wurden.

Warum ist das Urheberrecht beim Tierarzt und nicht beim Auftraggeber ?

Röntgenaufnahmen gehören zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern die im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Eigentum des anfertigenden Tierarztes sind. Somit hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Herausgabe von Röntgenaufnahmen durch den Tierarzt /die Tierärztin. Letztere(r) hat aber die Pflicht nach Vorschrift der Berufsordnung, Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und zehn Jahre aufzuheben. Hierunter fallen auch Röntgenaufnahmen.


Ausnahmen:

1. Besteht ein schriftlicher und ausdrücklicher Übereignungsvertag, unterliegt die Durchführung der Röntgenuntersuchung der Regelung, daß die vom Tierarzt / von der Tierärztin angefertigten Röntgenbilder dem Tierhalter auszuhändigen sind.

2. Bei Anfertigung von offiziellen Aufnahmen zur Untersuchung auf Hüftgelenk-dysplasie (HD), die an den entsprechenden Verein überstellt werden und zur Auswertung an eine HD-Röntgenuntersuchungsstelle weiter geleitet werden. Diese Aufnahmen werden zu Dokumentationszwecken von den Vereinsstellen verwahrt.

Die Röntgenaufnahmen Ihres Tierarztes / Ihrer Tierärztin können durch einen anderen Tierarzt angefordert werden, müssen dann aber direkt beim Urheber angefordert werden. Der anfordernde Tierarzt verpflichtet sich, die Aufnahmen nach Ansicht an den Urheber zurückzusenden. Ist Gefahr im Verzug, so daß eine postalische Zustellung nicht in Frage kommt, können die Röntgenunterlagen durch den Besitzer oder einen Boten abgeholt werden, wobei diese verpfichtet sind, die Unterlagen nach Einsicht des Tierarztes umgehend an den Urheber zurückzugeben.

Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Tierarztes der sie angefertigt hat!

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