Ganz Nordrhein-Westfalen wegen Blauzungenkrankheit zum
Gefährdungsgebiet erklärt
Nachdem in Nordrhein-Westfalen inzwischen 372 Ausbrüche der Blauzungen-
krankheit in mehr als 30 Kreisen registriert worden sind, wird das ganze Land zum
Gefährdungsgebiet erklärt. Diese Regelung tritt am 24. Oktober, 0:00 Uhr in Kraft.
Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer dürfen innerhalb NRWs dann nur
noch transportiert werden, wenn sie frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungen-
krankheit sind. Der Transport muss zuvor beim zuständigen Veterinäramt angezeigt
werden. Für einen Transport außerhalb NRWs sind eine Untersuchung des Bestandes
sowie eine Genehmigung der Behörden vorgeschrieben.
Die Ausbrüche der Krankheit erstrecken sich nun bis in eine Entfernung von 380
Kilometer Luftlinie zum ersten Ausbruchsort in Aachen. Dort war die Blauzungen-
krankheit am 18. August aufgetreten. Insgesamt gibt es in NRW knapp 40.000
Betriebe mit insgesamt etwa zwei Millionen Wiederkäuern. Die Blauzungen-
krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich und wird durch Mücken von Tier
zu Tier übertragen.
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