Illegaler Handel mit zu jungen Welpen



 
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Angelika vonderlerche
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BeitragVerfasst am: 23.1.2008, 18:58    Titel: Illegaler Handel mit zu jungen Welpen    

Illegaler Handel mit zu jungen Welpen




Ein weibliches Trio ist angeklagt, in Polen ohne gewerbliche Zulassung viel zu junge Hündchen gekauft zu haben, um diese für den Weiterverkauf in Dänemark eingeführt zu haben. Viele der 40 bis 50 Welpen sollen gestorben sein. Eine der drei Frauen legte ein volles Geständnis ab, während die zwei anderen ihre Schuld bestritten und von einem Racheakt sprachen.

Die 32-jährige Angeklagte legte ein volles Geständnis ab. Sie war früher die Lebenspartnerin der mitangeklagten 35-Jährigen aus der Kommune Tondern gewesen. Als diese die Beziehung beendet hatte, war die 32-Jährige im Sommer noch einmal mit der 24-Jährigen neuen Freundin ihrer Ex-Freundin nach Polen gefahren, um zwölf bis 15 Hundebabys für den Weiterverkauf hierzulande zu holen. Dabei handelte es sich u. a. um französische Bulldoggen und um Chihuahua. Sie habe etwa die Hälfte der Hunde bekommen und dafür 8.000 Kronen gezahlt. An-schließend habe sie beim Verkauf zwischen 5.000 und 6.000 Kronen für die Hünd­chen erhalten. »Einige der Hunde waren frisch, die anderen waren nicht ganz auf der Höhe«, so die Angeklagte, die ihre Zweifel hatte, dass diese wie vorgeschrieben acht Wochen alt waren. Die Tiere wurden im Kofferraum eines Stationcars transportiert. Die Transportzeit von fünf bis sechs Stunden kaufte ihr der Ankläger nicht ganz ab. Von den zwölf bis 15 Hunden hätten wohl nur vier bis fünf überlebt. Es wurde kein Kontakt zu Tierärzten aufgenommen. Der Verkauf erfolgte im Internet mit falschen E-Mail-Adressen und es wurden für Absatzzwecke auch spezielle Handys angeschafft. Die Übergabe erfolgte bei Bekannten und auch auf einer Raststätte. Mit ihrer Ex-Freundin sei sie etwa fünf Mal in Polen gewesen, um Hunde zu holen.
Die Ex-Freundin und deren neue 24-jährige Partnerin bestritten, für Erwerbszwecke in Polen Hunde geholt zu haben. Etwas anders lautete die Aussage des Stiefvaters der 24-Jährigen, der den Fall zur Anzeige gebracht hatte.
Für den Ankläger bestand danach kein Zweifel, dass es sich um einen organisierten illegalen Handel mit viel zu jungen Welpen handelte. »Die Tatsache, dass viele der Hündchen starben, hat man scheinbar in Kauf genommen«, so der Ankläger. Da es keine Beweise für Tiermisshandlung in Form von Erklärungen von Tierärzten gab, beschränkte er sich auf die milde Formulierung »unverantwortliche Behandlung von Tieren«. Er forderte Geldstrafen in Höhe von mindestens 10.000 Kronen für jede der drei Angeklagten.
Gegen eine vierte Verdächtige wurde die Anklage fallen gelassen. Diese Entscheidung soll noch vom Staatsanwalt geprüft werden. Diese Frau, die gestern als Zeugin geführt werden sollte, machte daher von dem ihr zustehenden Recht Gebrauch, nicht vor Gericht auszusagen. Das Urteil wird am kommenden Montag gefällt.

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bayerlein
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Moritz
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BeitragVerfasst am: 23.1.2008, 19:51    Titel:    

traurig wirklich traurig

Da kann die Strafe nicht hoch genug sein, finde ich. Solche Leute können kein Herz haben und sollten auch mal gequält werden damit sie es mal am eigenen Leibe spüren.

Traurig
Conni
babababy
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Baba
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BeitragVerfasst am: 2.2.2008, 19:27    Titel:    

Hallo

Da fehlen einem echt die Worte .....

Traurig

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