Anleinpflicht - Wohneigentümergemeinschaft

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Westieforum.de Foren-Übersicht -> Hund und Recht
Vorheriges Thema anzeigen Hund für Wildschwein gehalten Beitrag    Beitrag Leinenzwang Nächstes Thema anzeigen
Autor Nachricht
Kai
Rang 08
Rang 08



Alter: 55
Anmeldedatum: 30.11.2005
Beiträge: 593
Wohnort oder Bundesland: NRW

Hunde der User:
Balu von der Rekener Mühle
Braveheart Scooby Jr. of Ivy Garden

BeitragVerfasst am: 20.10.2006, 12:15    Titel: Anleinpflicht - Wohneigentümergemeinschaft    

Hallo,

interessantes zur Wohneigentümergemeinschaft:



Haustiere - Anleinpflicht für Hund und Katze

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft „Hunde und Katzen dürfen nicht frei in der Anlage herumlaufen“ ist wirksam, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (2Z BR 099/04). Insbesondere verstoße ein derartiges Verbot nicht gegen das Tierschutzgesetz.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes erklärte das Gericht, dass der Wohnungseigentümerbeschluss geeignet sei, die bei der Tierhaltung üblicherweise zu erwartenden Belästigungen und Beeinträchtigungen auszuschließen oder zu mindern. Das Interesse der Eigentümermehrheit am Schutz der Gemeinschaftsflächen vor Verunreinigung durch Katzenkot überwiege das Interesse der Katzenhalterin an der von ihr bevorzugten Art der Katzenhaltung. Die Gefahr, dass frei laufende Tiere die Gemeinschaftsflächen der Wohnanlagen, insbesondere die vorhandenen Kinderspielplätze, verschmutzten, sei nicht fern liegend. Diese Gefahr könne zwar auch durch das Anleinen nicht gänzlich beseitigt werden. Das Anleinen gewährleiste jedoch neben der Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Tiere, dass sich das Tier in Begleitung einer Person befindet, die gegebenenfalls auf das Tier einwirken könne.

Die Katzenhalterin kann sich – so das Gericht – auch nicht auf das Tierschutzgesetz berufen. Die Regelungen dieses Gesetzes richteten sich an den Tierhalter selbst, nicht aber an die anderen Wohnungseigentümer. Ein Verbot des freien Herumlaufenlassens von Tieren verstoße deshalb nicht gegen das Tierschutzgesetz. Auf die Frage, was „artgerechte Katzenhaltung“ sei, komme es nicht an.



VG

Kai

------------------
Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

_________________
...errare humanum est... Lachen
Google Anzeigen

Google Poster











Verfasst am:     Titel: Anzeige    

 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Nur Clubmitglieder können alle Beiträge eines Themas lesen und auch beantworten.

Als registriertes Mitglied kannst du in den Bereichen Eilige Fragen, Allgemeines rund um den Terrier, Buchbesprechungen, Ernährung, Erziehung, Gesundheit, Hundesport, Impfen, Urlaub 4 Pfoten und 2 Beine stellen sich vor Pflege, Verhalten, und Tierschutz
Themen komplett lesen und beantworten.

Weitere Informationen hierzu findest du hier » Der Westieforum-Club

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Westieforum.de Foren-Übersicht -> Hund und Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde




 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine neuen Beiträge Mönchengladbacher Regelung zur Anlein... Ellidesign Hund und Recht 0 6.3.2010, 16:02 Letzten Beitrag anzeigen
Ellidesign



ImpressumDisclaimerBanner
Powered by phpBB © 2001, 2005 modified by Markus Rehm - Webdesign    Valid HTML 4.01 TransitionalW3C CSS-Validierungsservice