etwa 5-jährige Westie-Hündin in NRW
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Anja O`Glendence Moderator
Alter: 56 Anmeldedatum: 06.01.2004 Beiträge: 10663 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
Hunde der User: Othello vom Büttgeshof Cascaja Alida von Steinberg O'Glendence Lovely Nayeli / O'Glendence Lovely Lancelot / O'Glendence Lovely Lancer O'Glendence Especially For Me /O'Glendence Especially For You O'Glendence Just Jeffrey Magic Moments of Joy vom Märchengarten
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Verfasst am: 21.7.2005, 22:51 Titel: |
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Hallo Cathrin,
mir geht es um die Frage, was man tun kann, wenn man weiss, dass den eigentlichen Besitzern offensichtlich nichts am Hund gelegen ist.
Viele Grüße
Anja _________________ Netiquette
"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann"
"Tief im Winter lernte ich endlich, dass in mir ein unbesiegbarer Sommer lag" (Camus)
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Franki Rang 11
Alter: 34 Anmeldedatum: 12.03.2005 Beiträge: 3984
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Verfasst am: 22.7.2005, 05:00 Titel: |
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Hallo Anja,
ich vermute es wird dann auf eine Streitfrage Dereliktion ja oder nein herauslaufen. Wer eine Sache aussetzt (herrenlos wird) hat als Alteigentümer den Eigentumsanspruch verwirkt. Da Tiere sachenrechtlich nach wie vor wie Sachen wie behandelt werden, kann der das Tier aussetzende mE keine Ansprüche mehr auf Herausgabe des Tieres geltend machen.
Soviel zur Theorie. In der Praxis muss man aber das Aussetzen und damit "Herrenloswerden" beweisen können oder zumindest die Indizien müssen eben eindeutig dafür sprechen.
Dann hat der Alteigentümer aber keine Rechte mehr am Tier; die neuen Eigentümer haben aber auch keine Ansprüche mehr an den Alteigentümer, betreffs der Kosten.
Grüße
Frank |
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sgiehl Rang 06
Alter: 60 Anmeldedatum: 30.12.2004 Beiträge: 144 Wohnort oder Bundesland: Frankreich
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Verfasst am: 22.7.2005, 11:56 Titel: |
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es wurde noch nicht nach der Hündin gefragt, habe gerade erfahren, dass sie jetzt erst nächste Woche operiert wird. Sie muss auch die Pflegestelle wechseln. Werde sie wohl zur mir holen. |
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silvana Rang 05
Alter: 71 Anmeldedatum: 18.01.2004 Beiträge: 79 Wohnort oder Bundesland: Österreich
Hunde der User: Jamaika I'Am The Best (Chiara) Kimberly
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Verfasst am: 22.7.2005, 13:30 Titel: |
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Hallo Franki,
in A ist es so, das die Hündin auch nach einem Monat noch zurückgegeben werden muß. Allerdings, und jetzt kommts , der Besitzer muß für alle in der zwischenzeitlich angefallenen Kosten aufkommen. Und damit hat sich die "Sache" sowieso erledigt. Nämlich zahlen möchte keiner.
Da ich auch beim aktiven Tierschutz bin, kann ich dazu nur sagen, Hunde die eine Woche da waren , wurden nie mehr vermißt. Traurig aber wahr. |
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sgiehl Rang 06
Alter: 60 Anmeldedatum: 30.12.2004 Beiträge: 144 Wohnort oder Bundesland: Frankreich
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Verfasst am: 22.7.2005, 13:36 Titel: |
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in Frankreich sind es auch ein paar Wochen, ich müsste nachschauen, glaube 3....es kommt aber schon vor, dass ein Tier zurückverlangt wird
beider Hündin hier habe ich noch keine Spur...nichts
die Gebärmutterentzündung scheint aber erst jetzt aufgetreten zu sein, man hat sie also nicht deshalb rausgeschmissen |
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