Ausreisebestimmungen Schweiz



 
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BeitragVerfasst am: 15.10.2004, 13:01    Titel: Ausreisebestimmungen Schweiz    

Aktuell



Medienmitteilung BVET (23. September 2004):
Chip und neues Zeugnis für EU-Reisen mit Hund und Katze



Ab 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in oder durch die Europäische Union (EU) neue Vorschriften. So müssen die Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung, letztere ist nur noch während 8 Jahren gültig, gekennzeichnet sein. Zudem muss der Tierhalter zusätzlich zu den Impfdokumenten eine amtstierärztliche Bescheinigung (Zeugnis für Drittländer) mitführen.


Die neuen Vorschriften der EU bringen für Tierhaltende einen zusätzlichen Aufwand. Die neue Veterinärbescheinigung ist nur für 4 Monate gültig und muss, nachdem ein Tierarzt oder eine Tierärztin diese ausgefüllt hat, noch amtlich beglaubigt werden. Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte bereitet deshalb zur Zeit einen Heimtierausweis vor – in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verband der Veterinär-Firmen und dem BVET. Der Heimtierausweis, der schon in wenigen Monaten vorliegen soll, wird künftig das Reisen in die EU erleichtern.

Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die neuen Vorschriften gelten ausschliesslich für den nicht kommerziellen Reisendenverkehr mit höchstens fünf Heimtieren.

Für die Einreise oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Reisende sollten sich rechtzeitig erkundigen – zum Beispiel auf der Webseite des BVET (www.bvet.admin.ch) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin. So ist zur Einreise oder Rückreise mit Hunden oder Katzen aus Tollwut-Ländern vorgängig eine Bewilligung beim BVET zu beantragen. Dies ist etwa bei den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten nötig. Für Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten, muss vor der Einreise immer eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation BVET, Tel. 031 323 84 96

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BeitragVerfasst am: 15.10.2004, 14:59    Titel:    

Hallo Christa

Dein Beitrag hat mich gerade etwas aufschrecken lassen. Ich fahre am Sonntag nach Deutschland, Hundis natürlich mit im Gepäck Mr. Green

Zitat:
So müssen die Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung, letztere ist nur noch während 8 Jahren gültig, gekennzeichnet sein. Zudem muss der Tierhalter zusätzlich zu den Impfdokumenten eine amtstierärztliche Bescheinigung (Zeugnis für Drittländer) mitführen.


Deutschland hat als einziges EU-Land die Ausnahme, dass einfach Chip oder Tätowierung vorhanden sein muss und eine gültige Tollwutimpfung. Und Hunde die vor dem Okt. 2004 Tollwut geimpft wurden, brauchen KEINE extra Bescheinigung. Das gilt jedoch bloss jetzt, als Übergang!!!!!!!

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BeitragVerfasst am: 15.10.2004, 15:08    Titel:    

Hallo Alexandra
Mit einem Schweizer Kennzeichen werden sie Dich wahrscheinlich durchwinken.Die Zöllner kennen die Bestimmungen selber nicht genau.Ich habe mir, da ich ja viel nach Deutschland fahre eine Bescheinigung austellen lassen. Es geht mehr um die Identität des Tieres.Die Bescheinigung kostet 20 Franken und ist vier Monate gültig.
Mach doch einen auf ganz seriös Lachen Lachen Ich werde mal versuchen diese Bescheinigung einzuscannen und Anja zu mailen, dann kann sie, sie ins Forum setzen.
Gruss
Christa

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BeitragVerfasst am: 15.10.2004, 16:09    Titel:    


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BeitragVerfasst am: 15.10.2004, 20:31    Titel:    

Hallöchen Christa

Ja Du hast natürlich schon recht. Es war bei mir jetzt sehr kurzfristig wegen Deutschland und bin gerade a bisserl verschrocken Geschockt als ich Dein Beitrag gelesen habe. Da Griff ich sofort zum Hörer Lachen

Bin jetzt aber beruhigt. Idee
Ich meine, ich lasse meine Hundis sicher nicht am Zoll oder in Karantäne, nur weil ich zu doof war alles abzuklären. Würde ich mir echt nie verzeihen. Was passiert eigentlich wenn man nicht vorschriftsgemäss handelt? Z.B. keine Tollwutimpfung? Und bei der Ausreise wird man durchgewunken und bei der Einreise auseinandergenommen? Behalten die Zöllner die Hundis?? Nöööööö oder?? Überrascht

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BeitragVerfasst am: 15.10.2004, 21:15    Titel:    

Hallo Alexandra
Wenn der Hund nicht geimpft ist, lassen sie Dich mit dem Hund einfach nicht einreisen.Ist mir mal passiert.Ich wollte nach Österreich und hatte den Impfausweis vergessen von meinem Westie.Sie habenn mich nicht einreisen lassen, da ich nicht beweisen konnte, das der Hund geimpft war.Ich hatte zufällig den Impfausweis vom Hund meiner Tochter dabei.Das, war aber ein Schäferhund. Idee Idee Am nächsten Grenzposten habe ich dann den Impfausweis vom Schäferhund vorgezeigt.Er hat kurz hineingeschaut und mich dann fahren lassen.Die Österreicher sind so doof, das sie einen Westie nicht von einem deutschem Schäferhund unterscheiden können.Ich muß heute manchmal noch schmunzeln. Lachen Lachen Lachen

Lg
Christa

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