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Lucybaby
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Lucy vom schönen Steigerwald

BeitragVerfasst am: 14.7.2010, 08:40    Titel:    

Ich sehe schon, da haben wir es trotz fehlender Mülleimer und Tütenspender richtig gut!

Wir zahlen für den 1 Hund 25 ,--, für den 2. Hund 50,-- und für jeden Weitern jeweils 75,--.
Und wenn die Begleithundeprüfung abgelegt wurde erhalten wir 10% Ermäßigung Lachen

Also was folgern wir daraus? Zieht alle zu mir ! Ausrufezeichen discosmilie discosmilie discosmilie

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Gib einem Menschen einen Hund und seine Seele wird gesund
- Hildegard von Bingen -
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Sanne66
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Emma von der Havelhöhe
Robin vom Neiletal

BeitragVerfasst am: 14.7.2010, 08:45    Titel:    

Ute wir kommen!!!!!

Welle Welle dog dog

Das ist ja echt günstig.

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Sharina1
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BeitragVerfasst am: 14.7.2010, 10:01    Titel:    

Ja liebe Elke,

so ist das hier auch.....für jeden mist ist geld da,,,,wie immer wird an den kleinsten gespart.. esreicht.gif

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Lucybaby
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Hunde der User:
Lucy vom schönen Steigerwald

BeitragVerfasst am: 14.7.2010, 11:24    Titel:    

Sannchen Juhuuuu!!!!! discosmilie
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Nic04
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Kea von den white Dogs
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BeitragVerfasst am: 14.7.2010, 19:40    Titel:    

Geschockt Das ist ein ein Hammer, Ute! Ein Hundesteuerparadies Sehr glücklich

Aber schon der Unterschied zwischen Janny und mir, das sind ca. 10 km, ist der Unterschied extrem. Mit den Augen rollen

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Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, das nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt als die Freundschaft eines Menschen.
(Konrad Lorenz)
Sharina1
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BeitragVerfasst am: 14.7.2010, 20:43    Titel:    

DIREKT IN DÜSSELDORF IST ES NOCHMAL TEUER ALS HIER BEI UNS NICOLE::::

DIE KÖNNEN DAS BERECHNEN WIE SIE WOLLEN::: esreicht.gif esreicht.gif

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Anja O`Glendence
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BeitragVerfasst am: 15.7.2010, 11:32    Titel:    

Steuern Winken

Zitat:
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist als einzige so genannte Aufwandsteuer, die in den Kommunen erhoben wird, eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Vorgaben setzen in verschiedenen, nicht in allen Bundesländern Hundesteuergesetze.

Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals für Preußen um das Jahr 1810 als so genannte Luxussteuer eingeführt: Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen.

Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein wurde bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer durch den König Christian VII. eingeführt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern.

Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung 'Hundekorn' bezahlen und ihre 'Hundegestellungspflicht', wie das Bundesfinanzministerium über die Vorgeschichte der Hundesteuer aufklärt, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen.

Das Recht zur Erhebung der Hundesteuer haben die Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.

Die kommunale Aufwandsteuer wird ausschließlich auf die Haltung von Hunden, nicht auf die Haltung anderer Tiere erhoben. Sie wird von den Städten und Gemeinden als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit beim Ausgleich der kommunalen Haushalte gesehen.

Oft wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht. Viele Kommunen setzen daneben für bestimmte Hunderassen (sogenannte Kampfhunde oder „Listenhunde“) einen stark erhöhten Steuersatz fest, was vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 für grundsätzlich zulässig erachtet wurde.

Neben dem Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer betrug im Jahr 2002 196 Mio. €[1]) verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (z. B. zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel), darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder aus Art. 105 Abs. 2a GG (örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt. Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen sowie für private Hundezüchter vor.

Die Kommunen in NRW nahmen im Jahr 2008 fast 75 Millionen Euro Hundesteuer ein (= umgerechnet 4,14 Euro pro Einwohner).[2]



Quelle: wikipedia

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Sharina1
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BeitragVerfasst am: 15.7.2010, 11:48    Titel:    

WAHNSINN 196 MILLIONEN:::

ABER DANN BIN ICH NUN AB SOFORT ZÜCHTER ODER ICH HANDEL MIT HUNDEN kaputtlach.gif kaputtlach.gif kaputtlach.gif kaputtlach.gif kaputtlach.gif

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Anja O`Glendence
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O'Glendence Just Jeffrey
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BeitragVerfasst am: 15.7.2010, 11:51    Titel:    

Sharina1 hat folgendes geschrieben:
WAHNSINN 196 MILLIONEN:::

ABER DANN BIN ICH NUN AB SOFORT ZÜCHTER ODER ICH HANDEL MIT HUNDEN kaputtlach.gif kaputtlach.gif kaputtlach.gif kaputtlach.gif kaputtlach.gif


In NRW musst Du schon mit Hunden handeln, die Zwingersteuer für "private" Hundezüchter hat man abgeschafft.
Hier in NRW werden nur Vermehrer mit Steuerfreiheit belohnt .....

VG
Anja

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Sharina1
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BeitragVerfasst am: 15.7.2010, 11:52    Titel:    

NE VERMEHRER WILL ICH NIT SEIN HAHAHHAHA

Welle Welle Welle Welle

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