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Kai Rang 08
Alter: 55 Anmeldedatum: 30.11.2005 Beiträge: 593 Wohnort oder Bundesland: NRW
Hunde der User: Balu von der Rekener Mühle Braveheart Scooby Jr. of Ivy Garden
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Verfasst am: 30.10.2007, 21:03 Titel: Beerdigung |
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Hallo,
nachstehendes Urteil zur Kenntnis.
Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Hundebesitzer ihr Tier im eigenen Garten beerdigen. Allerdings darf es einer Grundstücksbesitzerin, die Asyl für 18 kranke Hunde gewährt und bereits mehrere verendete Tiere im Garten verbuddelt hat, verboten werden, weitere Hunde zu bestatten. Angesichts des Umfangs der Tierhaltung hält das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die privaten Bestattungen für nicht mehr hinnehmbar.
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OVG Sachsen-Anhalt (AZ: 2 L 33/05) _________________ ...errare humanum est...
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